
MINSK, 14. Februar (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat am 14. Februar den Erlass Nr. 40 „Über die Cybersicherheit" unterzeichnet. Das teilte der Pressedienst des Staatschefs mit.
Das Dokument definiert den rechtlichen Rahmen für die Einrichtung und Funktionen des nationalen Cybersicherheitssystems, das einen komplexen, mehrstufigen Mechanismus zur Abwehr von Cyberangriffen auf staatliche Stellen und Organisationen sowie kritische Informationsinfrastrukturen vorsieht. Insbesondere werden die Funktionen und Aufgaben zur Gewährleistung der Cybersicherheit von Regierungsbehörden und anderen Organisationen festgelegt, die persönliche Verantwortung ihrer Leiter bestimmt und die Eigentümer kritischer Informationseinrichtungen benannt, die vorrangig für die Einrichtung von Cybersicherheitszentren sorgen.
Der Erlass zielt auf die weitere Umsetzung der Bestimmungen des nationalen Sicherheitskonzepts ab und ist mit dem Informationssicherheitskonzept verknüpft.
Die Umsetzung der im Erlass vorgesehenen Maßnahmen wird es ermöglichen, die Bemühungen zur Verhinderung, Erkennung und Minimierung der Folgen von Cyberangriffen auf Informationsinfrastruktur zu konsolidieren und so die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Informationssysteme zu erhöhen.