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22 April 2026, 17:35

Lukaschenko unterzeichnet Erlass über Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr

MINSK, 22. April (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat am 22. April den Erlass Nr. 136 „Über die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr“ unterzeichnet, mit dem die rechtliche Steuerung dieses Bereichs verbessert wird. Wie der Pressedienst des Staatsoberhauptes mitteilte, wird damit die Liste der Angaben erweitert, die in das Register für den Gelegenheitsverkehr aufzunehmen sind. Fehlen diese Angaben, gilt die Beförderungstätigkeit als rechtswidrig.

Zudem werden neue Gründe für die Aussetzung der Tätigkeit von Verkehrsunternehmen eingeführt: etwa die Nichtabgabe von Steuererklärungen, das Vorliegen von Steuerschulden, die Übermittlung falscher Angaben an die Finanzbehörden und andere. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Geschäftstätigkeit von Briefkastenfirmen zu unterbinden.

Der Erlass verbietet außerdem allen anderen Verkehrsunternehmen die Nutzung von Fahrzeugen eines Anbieters, der wegen Verstößen aus dem Register ausgeschlossen wurde. Eine Wiederaufnahme ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Darüber hinaus wird der Katalog der Beförderungen erweitert, auf die den Erlass Nr. 32 vom 25. Januar 2024 „Über die Personenbeförderung im Straßenverkehr“ keine Anwendung findet.

Die Umsetzung des Erlasses Nr. 136 soll die Sicherheit erhöhen und ein transparentes steuerliches Umfeld im Gelegenheitsverkehr schaffen.

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