
MINSK, 6. Juni (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat am 6. Juni den Erlass Nr. 226 „Über Glücksspiele“ unterzeichnet. Das teilte der Pressedienst des Staatsoberhauptes mit.
Das Dokument zielt darauf ab, das Glücksspiel-Gewerbe zu regulieren und die Kontrolle über diese Aktivitäten zu verstärken. Mit dem verabschiedeten Erlass wird insbesondere der Mechanismus zur Identifizierung von Glücksspielteilnehmern verschärft. Ihre Registrierung in virtuellen Glücksspieleinrichtungen erfolgt entweder durch einen persönlichen Besuch in einer realen Glücksspieleinrichtung oder mittels einer Videokonferenz über das Internet.
Mit dem Erlass wird die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen von Überwachungskameras in Glücksspieleinrichtungen von 30 auf 60 Tage ab dem Tag ihrer Aufzeichnung verlängert. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, Spielautomaten, die länger als 10 Jahre in Betrieb sind, weiter zu nutzen, sofern ihre technischen Eigenschaften mit den Modellen übereinstimmen, die im staatlichen Register der in Belarus zugelassenen Modelle aufgeführt sind (bisher mussten solche Automaten ersetzt werden).
Spielern wird verboten, ein zweites Spielkonto anzulegen und auf Anweisung Dritter an Glücksspielen teilzunehmen. Den Glücksspiel-Betreibern wird untersagt, elektronische Karten, Geld und andere Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen, wenn die Besucher nicht über den erforderlichen Betrag verfügen. Banken und Nichtbanken-Kredit- und Finanzinstitute sind nun nicht mehr berechtigt, Geldtransfers von natürlichen Personen an ausländische Glücksspielveranstalter durchzuführen.
Der Erlass enthält auch Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Machenschaften im Glücksspielbereich. So darf die Verwendung von Kryptowährungen für die Annahme von Wetten und die Auszahlung von Gewinnen ausschließlich über Standortunternehmen des Hochtechnologieparks erfolgen, die als Betreiber einer Krypto-Plattform oder eines Kryptowährungsumtauschs tätig sind. Darüber hinaus legt das Dokument einen Mechanismus zur Identifizierung der Zugehörigkeit von Geldmitteln zu natürlichen Personen fest, damit diese zur Teilnahme an Glücksspielen zugelassen werden können.