MINSK, 9. Januar (BelTA) – In Belarus wurden die Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung ihrer Anwendungspraxis sowie der Änderungen von Rechtsakten angepasst. Staatschef Alexander Lukaschenko unterzeichnete am 9. Januar den entsprechenden Erlass Nr. 5 „Über die Änderung der Erlasse des Präsidenten der Republik Belarus zu Fragen der Verwaltungsverfahren”. Dies teilte die Pressestelle des belarussischen Staatschefs mit.
Das Dokument zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für die Bürger zu verringern und eine Vielzahl von Verfahren zu optimieren und zu vereinfachen. Die Änderungen wurden auf einer umfassenden Grundlage und unter Berücksichtigung der Vorschläge der Öffentlichkeit sowie eines breiten Spektrums interessierter Behörden und Organisationen vorgenommen.
Insbesondere wird zur Erleichterung für die Bürger die Anzahl der angeforderten Dokumente für mehr als 100 Verwaltungsverfahren reduziert. Verfahren, die ihre Aktualität verloren haben, unter anderem aufgrund der Automatisierung der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, werden abgeschafft.
Darüber hinaus werden die Fristen für die Durchführung einer Reihe von Verwaltungsverfahren verkürzt. Insbesondere wird die Frist für die Ausstellung einer unterzeichneten Bescheinigung über die Überprüfung der Erhaltung eines unvollendeten Bauvorhabens von einem Monat auf 20 Kalendertage verkürzt.
Gleichzeitig werden neue Verwaltungsverfahren eingeführt, um den Bürgern eine umfassendere Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen.
Um den Rechtsschutz der Bürger zu stärken, werden für die Durchführung bestimmter Verfahren zusätzliche Dokumente eingeführt. Dies gilt beispielsweise für Transaktionen mit staatlicher Registrierung von Immobilien, die das Recht auf gemeinsames Eigentum der Ehegatten begründen.
