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09 März 2023, 19:51

Lukaschenko unterzeichnet Gesetz zur Stärkung der Verantwortung für Staatsverbrechen

MINSK, 9. März (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat am 9. März das Gesetz „Über die Änderung der Strafgesetzbücher“ unterzeichnet, wie der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mitteilte.

Das Dokument zielt in erster Linie darauf ab, bei der Bekämpfung von extremistischen (terroristischen) und staatsfeindlichen Straftaten härter vorzugehen.

Das Gesetz sieht strafrechtliche Verantwortung für Hochverrat vor, der von Personen begangen wird, die ein öffentliches Amt bekleiden. Gleichzeitig wird für Hochverrat, der von einem Beamten oder einem Soldaten begangen wird, die Möglichkeit der Höchststrafe (Todesstrafe) eingeführt.

Für einige Staatsverbrechen wird eine zusätzliche Strafe in Form von Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Basiseinheiten eingeführt. Mit dieser Maßnahme soll der durch solche Taten verursachte Schaden wiedergutgemacht werden. Den Tätern sollen die Mittel zur Fortsetzung ihrer kriminellen Aktivitäten entzogen werden.

Die strafrechtliche Verantwortung wird für die Propaganda des Terrorismus, für die Diffamierung der Streitkräfte, militärischer Formationen, paramilitärischer Organisationen und für die Verstöße gegen den Schutz von Staatsgeheimnissen eingeführt.

Die Frist für die Inhaftierung von Personen, die des Staatsverrats, der Verschwörung oder des Komplotts mit dem Ziel der Machtergreifung, der Spionage und der Agententätigkeit verdächtigt werden, wird von drei auf zehn Tage erhöht, um eine möglichst hohe Qualität der Einsatz- und Ermittlungsarbeit in den betreffenden Fällen zu gewährleisten.

Gleichzeitig ist vorgesehen, Personen von der Strafbarkeit auszunehmen, die einen Anschlag auf eine international geschützte Einrichtung oder Sabotageakte vorbereitet haben, ihre Absichten aber aufgegeben und bei der Verhinderung der genannten Straftaten geholfen haben.

Die Strafprozessordnung hat auch einige Anpassungen erfahren, die sich aus der Praxis ihrer Anwendung ergeben haben.

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