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05 Januar 2023, 19:21

Lukaschenko unterzeichnet Novellen des Staatsangehörigkeitsgesetzes

MINSK, 5. Januar (BelTA) – Der belarussische Staatschef Alexander Lukaschenko hat am 5. Januar Novellen des Gesetzes „Über die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus“ unterzeichnet, teilte der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mit.

Die Änderungen sehen unter anderem Folgendes vor: Erstens soll der Personenkreis definiert werden, der die belarussische Staatsbürgerschaft durch Geburt erworben hat. Zweitens sollen Personen, denen die belarussische Staatsbürgerschaft verliehen wird, ein Eid ablegen. Personen, die die belarussische Staatsbürgerschaft besitzen, haben den zuständigen Behörden mitzuteilen, dass sie eventuell sie eine ausländische Staatsbürgerschaft, eine Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Land oder ein anderes Dokument besitzen, das den Inhaber zu Vergünstigungen und Privilegien in einem anderen Land berechtigt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Person die durch Geburt erworbene belarussische Staatsbürgerschaft im Zusammenhang mit einem rechtskräftigen Urteil eines belarussischen Gerichts verliert, zum Beispiel wenn ihr die Teilnahme an extremistischen Aktivitäten nachgewiesen wird. Das gilt auch für Personen, die einen schweren Schaden gegen die Interessen von Belarus verursacht haben, und für Personen, die sich außerhalb des Landes befinden.

Das vom Präsidenten unterzeichnete Gesetz zielt darauf ab, die Rechtsvorschriften über die Staatsbürgerschaft im Hinblick auf die Gewährleistung der nationalen Sicherheit zu verbessern.

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