
MINSK, 09. Januar (BelTA) - Am 9. Januar unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko den Erlass Nr. 3 "Über Maßnahmen zur Gewährleistung der rechtzeitigen Lohnzahlungen". Das wurde gegenüber BELTA vom Pressedienst des belarussischen Staatschefs mitgeteilt.
Die Arbeitsaufsichtsbehörde des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz ist berechtigt, die Arbeitgeber zur Beseitigung von Lohnrückständen aufzufordern. In diesem Fall kann die Forderung ohne angeordnete Prüfung vorbehaltlich der festgestellten Verstöße gestellt werden. Solche Verstöße können durch die Prüfung der Unterlagen ermittelt werden, die ein Arbeitgeber wegen Beschwerden seitens Bürger oder nach dem Erhalt der Auskünfte von einer Strafverfolgungsbehörde vorzulegen hat.
Darüber hinaus sieht der Erlass eine Haftungsbefreiung vor, wenn der Arbeitgeber schafft, die Verstöße innerhalb der in der Aufforderung genannten Frist zu beseitigen.
Die Zwangsvollstreckung der Anforderung auf Zahlung der rückständigen Löhne wurde ebenfalls angeordnet. So werden die Interessen der Bürger geschützt, ohne dass sie in den Prozess einbezogen werden.