
0. November, MINSK (BelTA) - Der Präsident der Republik Belarus Alexander Lukaschenko unterzeichnete den Erlas Nr. 367 "Über Wahlen der Abgeordneten" und Nr. 368 "Über Wahlen zum Rat der Republik der Nationalversammlung der Republik Belarus". Dies teilte der Pressedienst des Staatsoberhauptes mit.
Diese Dokumente sehen vor, dass gemäß Bestimmungen der Verfassung die Wahlen zur Abgeordnetenkammer der Nationalversammlung der achten Einberufung und zu den Lokalräten der neunundzwanzigsten Einberufung an einem einzigen Wahltag, dem 25. Februar 2024, sowie zum Rat der Republik der Nationalversammlung der achten Einberufung am 4. April 2024 stattfinden sollen.
Die Nominierung der Kandidaten für den Rat der Republik durch die lokalen Abgeordnetenräte, Exekutiv- und Verwaltungsorgane muss spätestens bis 21. März 2024 erfolgen.
Gleichzeitig werden die Zentrale Wahlkommission, die Staatsorgane und andere Organisationen angewiesen, Maßnahmen zur Organisation der Wahlen zu ergreifen, und die Regierung wird angewiesen, die für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen erforderlichen Finanzmittel aus dem Haushalt der Republik zur Verfügung zu stellen.