MINSK, 13. April (BelTA) - Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat am 13. April den Erlass Nr. 124 „Über das Register der Hersteller von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen“ unterzeichnet. Das teilte der Pressedienst des Staatsoberhauptes mit.
Gemäß dem Dokument wird das Register vom Landwirtschafts- und Ernährungsministerium geführt.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, die Futtermittel und/oder Futtermittelzusatzstoffe für landwirtschaftliche Nutztiere zum Weiterverkauf herstellen, in das Register eingetragen sein. Die Tätigkeit von Herstellern, die nicht in dieses Register eingetragen sind, gilt als illegal.
Der Erlass zielt auf eine effektivere Herstellung von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen ab, was die Produktivität der Tiere steigern wird, wobei sie mit ausgewogenem und vollwertigem Futter versorgt werden.
Gemäß dem Dokument wird das Register vom Landwirtschafts- und Ernährungsministerium geführt.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, die Futtermittel und/oder Futtermittelzusatzstoffe für landwirtschaftliche Nutztiere zum Weiterverkauf herstellen, in das Register eingetragen sein. Die Tätigkeit von Herstellern, die nicht in dieses Register eingetragen sind, gilt als illegal.
Der Erlass zielt auf eine effektivere Herstellung von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen ab, was die Produktivität der Tiere steigern wird, wobei sie mit ausgewogenem und vollwertigem Futter versorgt werden.
