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26 Dezember 2019, 20:00

Staatliche Organisationen werden Grundstücke ohne Auktionsverfahren erwerben

MINSK, 26. Dezember (BelTA) – Am 26. Dezember unterzeichnete der Präsident von Belarus Alexander Lukaschenko den Erlass Nr. 485 „Über die Verbesserung der Bodenverhältnisse und Prüfung von Anfragen der Staatsbürger und juristischer Personen“. Das teilte der Pressedienst des Staatschefs mit.

Die kommunalen Betriebe für den Investitionsbau und andere öffentliche Organisationen (mit einem staatlichen Anteil von mehr als 50%) haben nach dem neuen Erlass das Recht auf individuelles Bauen erhalten, ohne die Grundstücke dafür im Versteigerungsverfahren zu erwerben. Der Erwerb von kann sowohl aus eigenen Kosten als auch aus jenen Mitteln finanziert werden, die die wohnbedürftigen Bürger in Raten einzahlen.

Bei der Einwerbung von Finanzmitteln der Staatsbürger werden die Einfamilienwohnhäuser (Reihenhäuser) im Rahmen des Gesetzes über das Anteilsvorhaben errichtet.

Der Erlass erleichtert die Entnahme und die Zuweisung von Grundstücken bei der Umverteilung (Rotation) von Böden zwischen land- und forstwirtschaftlichen Organisationen. Mit der Flächenwidmung sind in solchen Fällen zuständige Stellen in Kreisexekutivkomitees betraut.

In Übereinstimmung mit dem Dokument werden die Benachrichtigungen über Versteigerungen von Staatseigentum auf den offiziellen Webseiten des Komitees für Staatseigentum, der regionalen Exekutivkomitees und des Exekutivkomitees der Stadt Minsk veröffentlicht. Diese Informationen sollen zusätzlich in den Printmedien veröffentlicht werden, die von der Regierung, den regionalen Exekutivkomitees und dem Exekutivkomitee der Stadt Minsk bestimmt werden.

Der Erlass bestimmt das Verzeichnis öffentlicher Stellen und anderer Organisationen, die für die Prüfung von Bürgeranfragen zuständig sind. Lokale Verwaltungsbehörden sind befugt, eine Reihe von Beschwerden zu prüfen, die sich auf die Tätigkeit von Garagenbaugenossenschaften, Landhausgenossenschaften, Gartenbaugenossenschaften beziehen.

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