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15 April 2026, 18:20

Verantwortung für illegale Token-Transaktionen und Childfree-Propaganda. Lukaschenko unterzeichnet Gesetz

MINSK, 15. April (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat das Gesetz „Über die Änderung der Gesetzbücher über Ordnungswidrigkeiten“ unterzeichnet. Es ist die erste umfassende Anpassung dieser Kodizes seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2021, wie der Pressedienst des Staatsoberhauptes mitteilte.

Das Gesetz sieht Maßnahmen der Verwaltungshaftung für eine Reihe neuer Ordnungswidrigkeiten vor: illegale Transaktionen mit digitalen Zeichen (Token), Verstöße gegen die Anforderungen an die Mobilfunkabdeckung und deren Qualität, Nichteinhaltung der Regelungen für die Beschaffung von Dienst-Pkw und andere.

Ein eigener Block ist dem Schutz traditioneller Werte gewidmet. Eingeführt wird die Haftung für die Propaganda homosexueller Beziehungen, von Geschlechtsumwandlungen, Pädophilie und Kinderlosigkeit (Childfree) – in Form einer Geldbuße von bis zu 900 Rubel, bei Begehung gegenüber Minderjährigen von bis zu 1350 Rubel oder durch Verwaltungshaft.

Das Gesetz verstärkt zudem die Prävention von Straftaten unter Jugendlichen. Ein eigenes Kapitel regelt die Anwendung erzieherischer Maßnahmen gegenüber Minderjährigen (Ausführende, Verfahren, Fristen).

Die Gründe für die Befreiung von der Verantwortung wurden erweitert – etwa bei freiwilligem Schadensersatz für Umweltschäden oder bei der Berichtigung von Fehlern in statistischen Dokumenten.

Es wurden weitere Schritte zur Entbürokratisierung des Verwaltungsverfahrens unternommen. So kann eine Beschwerde gegen Handlungen von Verfahrensbeteiligten künftig auch in elektronischer Form eingereicht werden. Bestimmte Verfahren können ohne persönliche Anwesenheit des Bürgers durchgeführt werden, wenn dieser schriftlich einen entsprechenden Antrag stellt.

Rund 150 weitere Artikel der Gesetzbücher werden angepasst, um sie an die Fachgesetze anzugleichen und auf der Grundlage der Anwendungspraxis zu verbessern. Grundlage sind mehr als 500 eingegangene Vorschläge, die unter anderem die Zuständigkeiten, die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten sowie die Tatbestandsmerkmale von Ordnungswidrigkeiten betreffen.

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