MINSK, 22. Dezember (BelTA) - Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat einen Erlass unterzeichnet, der die Verfahren für den Bau von Wohngebäuden und deren Anschluss an Versorgungsnetze vereinfacht. Dies wurde vom Pressedienst des Präsidenten an die Nachrichtenagentur mitgeteilt.
Das Dokument zielt darauf ab, das Verfahren für staatliche Unternehmen zum Bau von Einfamilienhäusern in ländlichen Gebieten sowie deren Anschluss an Versorgungsnetze zu vereinfachen.
Dem Erlass zufolge können staatliche Bauträger solche Häuser (einschließlich Nebengebäude) mit einem Bauträgerpass errichten, ohne Baupläne erstellen zu müssen.
Darüber hinaus erhalten diese Bauträger das Recht, fertiggestellte Gebäude (auch solche in fortgeschrittenem Bauzustand) ohne vorherige Sicherung oder staatliche Registrierung innerhalb eines Jahres nach Eintragung des Grundstücks, auf dem sie sich befinden, zu versteigern.
Der Erlass sieht außerdem Bedingungen vor, die es Betreibern ermöglichen, Einfamilienhäuser auf Antrag von Privatpersonen und juristischen Personen (ohne Beteiligung des Bauträgers) an Versorgungsnetze anzuschließen. Dies beseitigt übermäßige Regulierungen dieses Prozesses, reduziert den Zeit- und Kostenaufwand und entlastet Bauträger von Aufgaben, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Der Erlass tritt sechs Monate nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
Das Dokument zielt darauf ab, das Verfahren für staatliche Unternehmen zum Bau von Einfamilienhäusern in ländlichen Gebieten sowie deren Anschluss an Versorgungsnetze zu vereinfachen.
Dem Erlass zufolge können staatliche Bauträger solche Häuser (einschließlich Nebengebäude) mit einem Bauträgerpass errichten, ohne Baupläne erstellen zu müssen.
Darüber hinaus erhalten diese Bauträger das Recht, fertiggestellte Gebäude (auch solche in fortgeschrittenem Bauzustand) ohne vorherige Sicherung oder staatliche Registrierung innerhalb eines Jahres nach Eintragung des Grundstücks, auf dem sie sich befinden, zu versteigern.
Der Erlass sieht außerdem Bedingungen vor, die es Betreibern ermöglichen, Einfamilienhäuser auf Antrag von Privatpersonen und juristischen Personen (ohne Beteiligung des Bauträgers) an Versorgungsnetze anzuschließen. Dies beseitigt übermäßige Regulierungen dieses Prozesses, reduziert den Zeit- und Kostenaufwand und entlastet Bauträger von Aufgaben, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Der Erlass tritt sechs Monate nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
