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Gesellschaft
28 Oktober 2020, 12:45

Abgeordnete nehmen Änderungen zu Rentengesetzen in zweiter Lesung an

MINSK, 28. Oktober (BelTA) – Die Abgeordneten haben in der Sitzung der vierten Tagung der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der siebten Legislaturperiode Änderungen zum Gesetzentwurf „Über die Änderung der Gesetze zur Rentenversorgung und staatlichen Sozialsicherung“ in der zweiten Lesung angenommen. Das teilte ein BelTA-Korrespondent mit.

Das Mitglied der Ständigen Kommission für Arbeit und Soziales, Pawel Siltschenok, erzählte, das Dokument vereine drei Gesetzentwürfe. Zwei davon wurden in der Frühjahrssitzung vorgelegt und in der ersten Lesung angenommen. Das dritte kam im August dieses Jahres aus dem Ministerrat in die Repräsentantenkammer. „Die Gesetzesentwürfe werden mit den Normen des Dekrets in Einklang gebracht und vereinen eine Reihe von Rechtsakten in Bezug auf Rentenversicherung und staatliche Sozialversicherung“, sagte er.

Nach Ansicht des Abgeordneten bietet der Gesetzentwurf einer Reihe von Bürgern zusätzlichen sozialen Schutz. „Zunächst einmal kinderreiche Familien, Bürger mit Behinderungen sowie Familien, die Kinder mit Behinderungen erziehen. Die Neuerungen werden Einzelunternehmer, Beschäftigte im Agrar- und Ökotourismus, Handwerker und andere Kategorien von Bürgern betreffen“, sagte Pawel Siltschenok.

Der Parlamentarier präzisierte, dass unter den Bedingungen, wenn die Einzelunternehmer ihre unternehmerische Tätigkeit aus einer Reihe von Gründen eingestellt haben, sie das Recht haben, den Versicherungsbeitrag nicht zu zahlen, und deshalb wird dies bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden.

Nach der Annahme im Ovalsaal wird der Gesetzentwurf dem Rat der Republik und dann der Präsidialverwaltung vorgelegt.

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