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31 Mai 2022, 11:03

Abgeordnete nehmen in erster Lesung Gesetzentwurf „Über den Schutz der personenbezogenen Daten“ an

MINSK, 31. Mai (BelTA) - Die Mitglieder der Siebten Kammer der Nationalversammlung haben auf ihrer achten Sitzung in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Gesetzes „Über den Schutz personenbezogener Daten“ angenommen.

Der Gesetzentwurf wurde gemäß Bestimmungen des Art. 20 des Gesetzes vom 7. Mai 2021 „Über den Schutz personenbezogener Daten“ ausgearbeitet und vom Ministerrat am 25. April 2022 der Abgeordnetenkammer vorgelegt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Gesetze mit den beim nationalen Referendum am 27. Februar angenommenen Verfassungsänderungen, mit dem Gesetz „Über den Schutz personenbezogener Daten“, Erlass vom 16. März 2021 „Über biometrische Urkunden“ in Einklang zu bringen; die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der staatlichen Registrierung von Immobilien, Rechten daran und Transaktionen zu verbessern; das Bevölkerungsregister zu führen; die Grenzsicherheit der Republik Belarus zu sichern.

Im Gesetzentwurf sind die Änderung von vier Gesetzen vorgesehen: das Gesetz vom 22. Juli 2002 „Über die staatliche Registrierung von Immobilien, Rechten daran und den Umgang damit“, Gesetz vom 21. Juli 2008 „Über das Bevölkerungsregister“, Gesetz vom 21. Juli 2008 „Über die Staatsgrenze“ und Gesetz vom 10. November 2008 „Über Information, Informationstechnologie und Datenschutz“.

Der Gesetzentwurf wurde zur Vorprüfung an die ständigen Ausschüsse der Abgeordnetenkammer, zur obligatorischen juristischen Begutachtung an die Hauptrechtsabteilung des Sekretariats der Abgeordnetenkammer und als endgültiges, für die erste Lesung in der Abgeordnetenkammer vorbereitetes Dokument - in der Fassung des Verfassers - an den Präsidenten übermittelt. Es sind keine Kommentare und Vorschläge konzeptioneller Art eingegangen, während andere Kommentare und Vorschläge bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs für die zweite Lesung berücksichtigt werden sollen.

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