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14 Mai 2021, 12:25

Abgeordnetenstatus, Treue gegenüber dem Volk, Einkammerparlament: Worüber berät Verfassungsausschuss

MINSK, 14. Mai (BelTA) – Der Verfassungsausschuss ist heute zu seiner vierten Sitzung zusammengekommen. Er prüft die eingegangenen Vorschläge zur Änderung der Verfassung sowie Funktionen und Befugnissen des Parlaments.

Im Mittelpunkt der heutigen Sitzung standen unter anderem der Status der Parlamentsabgeordneten und die Vorschläge zur Gründung des Einkammerparlaments.

Der Vorsitzende des Verfassungsausschusses und Leiter des Verfassungsgerichts Pjotr Miklaschewitsch sagte in der heutigen Sitzung, dass es nach dem Prinzip der Gewaltenteilung den Abgeordneten verfassungsrechtlich verboten werden soll, das Amt eines Parlamentariers und eines Regierungsmitglieds gleichzeitig auszuüben.

Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Abgeordneten des Parlaments Treue gegenüber dem belarussischen Volk schwören sollen. Diese Bestimmung soll in der neuen Fassung des Grundgesetzes festgelegt werden. Dort sollte auch der Eidtext angeführt werden. „Die Parlamentarier besitzen einen sehr hohen Status. Die Treue gegenüber dem Volk ist eine bewährte Praxis in vielen Auslandsparlamenten“, so Miklaschewitsch.

Den Vorschlag zur Einrichtung eines Einkammerparlaments wurde vom Verfassungsausschuss abgelehnt.

„In der Tat gab es viele Vorschläge, aus zwei Kammern eine zu machen, also ein Einkammerparlament. Die Anzahl der Abgeordneten sollte auf 150, 180, 260 und so weiter erhöht werden. In unserem Land haben sich mit der Zeit jedoch bestimmte Traditionen entwickelt, es haben sich Mechanismen etabliert, die sich auf das Zusammenwirken von Behörden beziehen, nicht zuletzt die Arbeit des Zwei-Kammer-Parlaments. Deshalb schlagen wir vor, diese positive Erfahrung, die bereits erprobt wurde, fortzusetzen“, sagte der Abgeordnete Waleri Mizkewitsch.

Die erste Sitzung des Verfassungsausschusses fand am 31. März statt. Die Treffen finden zweimal im Monat statt.

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