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Gesellschaft
09 Januar 2023, 16:37

Arbeitsministerium kommentiert Befugnisserweiterung seiner Arbeitsaufsichtsbehörde

MINSK, 09. Januar (BelTA) – Die Befugnisse der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz zur Gewährleistung des Rechts der Arbeitnehmer auf rechtzeitige Auszahlung ihrer Löhne werden ab 2023 erweitert. Der entsprechende Beschluss wurde vom Staatsoberhaupt am 9. Januar 2023 gefasst.

Wie man im Ministerium für Arbeit und Sozialschutz erläutert, ist die Behörde jetzt berechtigt, einem Arbeitgeber eine verbindliche Forderung zu stellen, Verstöße gegen die Reihenfolge und den Zeitpunkt der Lohnzahlung zu beseitigen, ohne dass im Falle der Nichtzahlung des Lohns eine Prüfung angeordnet und durchgeführt werden muss.

Der Tatbestand der Nichtzahlung des Arbeitsentgelts kann aufgrund der durch die Medien vermittelten Informationen, die sich aus den schriftlichen Anträgen der Bürger ergebenden Inhalten oder die von den Behörden erhaltenen Auskünfte ermittelt werden.

Hat der Arbeitgeber die Verstöße innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist beseitigt, werden keine Verwaltungssanktionen gegen die Beamten des Arbeitgebers verhängt.

Bei der Nichterfüllung ihrer Forderung kann die Arbeitsaufsichtsbehörde beschließen, die Lohnrückforderung zu stellen, die an die Vollstreckungsbehörden weitergeleitet wird.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmer ihre eigene Lohnforderung nicht bei einem Gericht oder Notar und dann bei den Vollstreckungsbehörden einreichen müssen.

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