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18 Februar 2026, 10:52

Außenministerkonsultationen zu Rechtsschutzfragen fanden im GUS-Exekutivkomitee in Minsk statt 

Foto: GUS-Exekutivkomitee
Foto: GUS-Exekutivkomitee
MINSK, 18. Februar (BelTA) – Am 17. Februar haben Außenministerkonsultationen zum Thema „Fragen der Rechtsschutzproblematik im Kontext der Zusammenarbeit auf internationalen Plattformen” im Hauptquartier der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten in Minsk stattgefunden. Das teilte das GUS-Exekutivkommission mit. 

Die Teilnehmer der Konsultationen diskutierten die Notwendigkeit, die führende Rolle der UN-Mitgliedstaaten in allen Bereichen der Reformprozesse der Organisation, einschließlich des Bereichs der Rechtsschutzfragen, sicherzustellen. Es wurde betont, wie wichtig die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Versuche ist, das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte von einer strukturellen Unterabteilung des UN-Sekretariats in eine unabhängige, den Staaten nicht rechenschaftspflichtige Organisation oder Agentur umzuwandeln. Die Vertreter der Außenministerien der GUS-Staaten waren sich einig, dass einer der Gründe für die derzeitige schwierige finanzielle Lage des Menschenrechtsrats darin liegt, dass seine Tagesordnung unkontrolliert mit nicht zum Kerngeschäft gehörenden Themen überladen ist.

Darüber hinaus betonten die Teilnehmer des Treffens die Bedeutung einer Vertiefung der multilateralen Zusammenarbeit und Koordinierung der Bemühungen der GUS-Staaten, um eine abgestimmte Linie zu verfolgen, die auf eine von gegenseitigem Respekt geprägte konstruktive Zusammenarbeit der Staaten im Bereich der Menschenrechte und auf die Bekämpfung einer weiteren Politisierung der Arbeit der Menschenrechtsorgane und -mechanismen der Vereinten Nationen abzielt. Die Experten bekräftigten die Bedeutung weiterer gemeinsamer Anstrengungen zur Bewahrung der historischen Wahrheit und zur Bekämpfung von Versuchen, die Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs umzuschreiben.

Die Vertreter der GUS-Staaten vereinbarten, sich weiterhin gegenseitig bei der Unterstützung von Kandidaten zu unterstützen, die von den Staaten der Gemeinschaft für die Wahl in Menschenrechts- und andere Organe der Vereinten Nationen mit begrenzter Mitgliederzahl vorgeschlagen werden.

An den Konsultationen nahmen Vertreter Aserbaidschans, Belarus, Kirgisistans, Russlands, Tadschikistans, Usbekistans und des Exekutivkomitees der GUS teil.
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