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27 Mai 2020, 12:54

Beirat für die Angelegenheiten der Auslandsbelarussen hält im November-Dezember Sitzung ab

MINSK, 27. Mai (BelTA) – Der Beirat für die Angelegenheiten der Auslandsbelarussen beim Außenministerium will im November-Dezember dieses Jahres zu einer Sitzung zusammenkommen. Das sagte der stellvertretende Außenminister Andrej Dapkjunas in der erweiterten Sitzung der Arbeitsgruppe der Nationalversammlung für die Angelegenheiten der Auslandsbelarussen.

„Das Außenministerium hält jährliche Ratssitzungen ab, denen auch die ausländischen Teilnehmer beiwohnen. Wir geben uns Mühe, diese Treffen so informell wie möglich zu gestalten, Menschen zu Wort kommen zu lassen, die über konkrete Probleme und Anliegen berichten, nach Auswegen und Lösungen zu suchen. Es ist nicht immer leicht, aber wir versuchen es jedes Jahr trotzdem. Für November oder Dezember planen wir die nächste Sitzung des Beirates. Früher ist es aus den aktuellen Gründen nicht möglich“, sagte Dapkjunas.

Der Vizeminister erzählte, dass der Beirat um neue Mitglieder erweitert werden soll. „Wir erwarten neue Teilnehmer aus Argentinien, Ungarn, den USA, Kanada und Schweden. Wir sind sehr gespannt, welche Ideen sie mitbringen und welche Anregungen für die weitere Zusammenarbeit“, fügte er hinzu.

Die Beziehungen mit der belarussischen Diaspora im Ausland beruhen auf zwei Säulen: auf dem vor 6 Jahren verabschiedeten Gesetz „Über Auslandsbelarussen“ und dem Programm „Belarussen der Welt“, das ein Teil des staatlichen Programms „Belarussische Kultur“ ist. In den letzten 5 Jahren konnten im Rahmen dieses Programms gemeinsame kulturelle Veranstaltungen organisiert werden, an denen zahlreiche Auslandsbelarussen und ihre Vereinigungen teilnehmen konnten.

Im Mittelpunkt der Sitzung der Arbeitsgruppe für die Angelegenheiten der Auslandsbelarussen steht der Arbeitsplan für den Zeitraum 2020-2021. Wie die Leiterin der Gruppe und Vorstandsvorsitzende des Ständigen Ausschusses für Menschenrechte, nationale Beziehungen und Massenmedien, Walentina Rashanez, sagte, sei der Ausbau der Kontakte mit den im Ausland lebenden Belarussen und Stärkung der Zusammenarbeit mit der belarussischen Diaspora eines der Ziele der Arbeit. „Wir wollen in der Sitzung unsere Aufgaben und Pläne präzisieren. Wir sind selbstverständlich jedem Vorschlag offen. Wir wollen auch auf bestimmte Themen eingehen, die für unsere Menschen im Ausland großes Interesse darstellen. Unser Staat trägt Sorge um seine Auslandsdiaspora. Dort leben und arbeiten begabte Menschen, Menschen mit viel Erfahrung, was für uns ein großer Vorteil sein könnte. Unsere Aufgabe besteht darin, diese Erfahrungen zu akkumulieren und hier in Belarus praktisch umzusetzen.“

Heute sind die Gesetzgeber sehr darum bemüht, das Staatsangehörigkeitsgesetz zu verbessern. „Dem Ständiges Ausschuss für Menschenrechte, nationale Beziehungen und Massenmedien liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor, der in der ersten Lesung beraten werden soll. Mit diesem Entwurf planen die Gesetzgeber Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Unter anderem soll ein neuer Begriff eingeführt werden – die Wiederverleihung der Staatsbürgerschaft. Das Parlament will über das vereinfachte Verfahren beraten, welches vorsieht, dass volljährige Personen nach ihrer Rückkehr in Belarus die belarussische Staatsbürgerschaft wiedererlangen können.“

Die Änderungen des Gesetzes wird die Repräsentantenkammer in der ersten Lesung beraten.

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