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MINSK, 18. Februar (BelTA) – Belarus hat beschlossen, aus dem Protokoll über die Zusammenarbeit der Zollbehörden der GUS auszutreten. Dies sieht die Verordnung des Ministerrats vom 16. Februar 2026 Nr. 84 über den Austritt des Staatlichen Zollkomitees der Republik aus dem Protokoll über die Zusammenarbeit der Zollbehörden der GUS-Mitgliedstaaten vor, der auf dem nationalen Rechtsportal veröffentlicht wurde.
In dem Dokument heißt es, dass der Ministerrat dem Vorschlag des Staatlichen Zollkomitees zustimmt, aus dem Protokoll über die Zusammenarbeit der Zollbehörden der GUS-Staaten bei der Durchführung der Zollkontrolle nach der Zollabfertigung auszutreten. Das Protokoll wurde am 5. September 2012 in Petropawlowsk-Kamtschatski unterzeichnet.
Dort wird auch darauf hingewiesen, dass dieser Vorschlag mit zwei Ministerien – dem Außen- und dem Justizministerium – abgestimmt wurde. Die Regierung beauftragte das Außenministerium, eine entsprechende Mitteilung über den Austritt des Zollkomitees aus diesem Protokoll zu übermitteln.
Die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung traten am Tag seiner Verabschiedung in Kraft.
