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10 Dezember 2020, 11:32

Belarus verhängt Ausreisebeschränkungen wegen Coronavirus

MINSK, 10. Dezember (BelTA) – Belarus verhängt Ausreisebeschränkungen über die Grenzübergangsstellen an den Landgrenzen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Verordnung des Ministerrats Nr. 705 vom 7. Dezember „Über die Änderung der Verordnung des Ministerrats Nr. 208 vom 8. April 2020 und Nr. 624 vom 30. Oktober 2020“ wurde heute auf dem Nationalen Rechtsportal veröffentlicht, wie die Nachrichtenagentur BelTA berichtet.

Das Dokument wurde angenommen, um die Verbreitung von Infektionen zu verhindern, die die COVID-19-Krankheit verursachen. „Das Überqueren der Staatsgrenze der Republik Belarus für die Ausreise aus der Republik Belarus von Bürgern der Republik Belarus sowie von Ausländern mit einer permanenten oder temporären Aufenthaltsgenehmigung auf dem Territorium der Republik Belarus vorübergehend auszusetzen“, heißt es in der Verordnung.

Die Beschränkung gilt für Straßenkontrollpunkte, vereinfachte Kontrollpunkte, Kontrollpunkte an Eisenbahnhöfen und Bahnhöfen und an Flusshäfen.

„In Ausnahmefällen und zur Wahrung der nationalen Interessen der Republik Belarus kann der Vorsitzende des Staatlichen Grenzkomitees oder ein von ihm bevollmächtigter Beamter beschließen, das Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Belarus zur Ausreise aus der Republik Belarus zu gestatten“, so im Dokument.

Die Neuerung gilt nicht für Diplomaten, internationale Fahrer, die in ein anderes Land entsandt werden, Bürger, die zu schwerkranken Verwandten oder zu Beerdigungen von Verwandten reisen, die zur Arbeit oder zum Studium reisen und andere. Für die letzten beiden Fälle gibt es jedoch eine Grenze: Solche Reisen dürfen nicht mehr als eine in sechs Monaten sein.

Es gibt keine Einreisebeschränkungen, aber diejenigen, die in das Land einreisen, „sind verpflichtet, innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Tag der Ankunft in der Republik Belarus in Selbstisolierung zu bleiben und dürfen bis zum Ablauf der Periode der Selbstisolierung die Staatsgrenze der Republik Belarus nicht überqueren. Darüber hinaus müssen Ausländer über sechs Jahren „das Original oder eine Kopie eines medizinischen Dokuments auf Papier oder in elektronischer Form haben, das ein negatives Ergebnis eines Labortests auf COVID-19-Infektion bestätigt. Die Anforderung gilt nicht für Bürger, die eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung im Land besitzen.

Die Verordnung tritt in Kraft in 10 Tagen nach der offiziellen Veröffentlichung.

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