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Gesellschaft
16 Oktober 2019, 11:17

Belarus will aus Erfahrungen anderer Länder im Bereich Korruptionsbekämpfung lernen

MINSK, 16. Oktober (BelTA) – Belarus ist bereit, die Erfahrungen anderer Staaten im Bereich der Korruptionsbekämpfung zu übernehmen und sie in die Praxis umzusetzen. Das erklärte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Alexander Laschin beim Treffen mit den Experten der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO), wie die Generalstaatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung bekanntgibt.

„Die Internationale Zusammenarbeit ist eine der Handlungsbereichen unserer Arbeit. Wenn Staaten Erfahrungen und Wissen austauschen, trägt das zweifelsohne zur Festlegung einheitlicher Antikorruptionsstandards, zu einem effektiven Schutz der Rechte und legitimer Interessen von Bürgern, juristischen Personen und des Staates bei“, sagte Laschin.

Belarus sei sich dessen bewusst, welche Bedrohung die Korruption im globalen Ausmaß darstelle, sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt. Er versicherte die GRECO-Experten, dass Belarus sich sehr um den Rechtsschutz und Erarbeitung von Rahmenbedingungen für die Antikorruptionstätigkeit bemühe.

Leiter der GRECO-Delegation David Dolidze sprach Belarus einen großen Dank für die Organisation des Besuchs aus und bemerkte, dass die GRECO-Experten ihre Aufgabe primär darin sehen würden, Korruptionsrisiken zu ermitteln und effektive Lösungen für die Bekämpfung von Korruption zu finden.

Bis zum 18. Oktober werden die GRECO-Experten mehrere Gespräche im Parlament, Verfassungsgericht, Obersten Gericht, in Amtsgerichten, im Justizministerium und Außenministerium, in der Staatsanwaltschaft, in Bildungseinrichtungen und mit Journalisten führen.

Das Ziel der Visite ist zu überprüfen, wie die Präventionsmaßnahmen bei Korruptionsverhalten im Parlament, in Gerichten und Staatsanwaltschaften mit den vom Europarat festgelegten Normen übereinstimmen.

Hauptsächliches Instrument für die Überprüfung der Korruptionsbekämpfung ist das Länderexamen. Dies geschieht aufgrund von Fragebögen und Inspektionen vor Ort. Der Berichtsentwurf wird mit dem geprüften Mitgliedstaat zusammen bereinigt und finalisiert. Anschließend wird der Bericht im Plenum der GRECO diskutiert und verabschiedet. Der Bericht und allfällige Empfehlungen sind grundsätzlich vertraulich. Mit Einverständnis des geprüften Mitgliedstaates werden sie veröffentlicht.

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