
MINSK, 31. Mai (BelTA) – Der belarussische Verteidigungsminister Viktor Chrenin erläutert Neuerungen im Gesetzentwurf "Über die Volksmiliz".
Die Abgeordneten der neunten Sitzung des Repräsentantenhauses der siebten Einberufung haben in erster Lesung den Gesetzentwurf "Über die Volksmiliz" angenommen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Bürgern der Republik Belarus, Ausländern und Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz im Lande eine rechtliche Grundlage für die Ausübung ihres Rechts auf freiwillige Teilnahme am Kriegsrecht in Belarus zu schaffen. Im Gesetzentwurf werden die Begriffe "Volksmiliz", "Einheit der Volksmiliz" und "Freiwilliger der Volksmiliz" definiert; die allgemeinen Fragen der Finanzierung und materiellen Versorgung der Volksmiliz; die Beschränkungen für die Aufnahme von Bürgern in die Volksmiliz; die Ordnung der Leitung sowie der Bildung, Besetzung und des Einsatzes der Volksmiliz; die Befugnisse der staatlichen Organe und Beamten im Bereich der Tätigkeit des Volksmiliz.
"Der Gesetzentwurf "Über die Volksmiliz" wurde im Auftrag des Präsidenten der Republik Belarus vom Verteidigungsministerium gemeinsam mit dem Innenministerium und anderen betroffenen staatlichen Einrichtungen ausgearbeitet", sagte Viktor Chrenin. „Mit der Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs sollte ein rechtlicher Rahmen für eine freiwillige Beteiligung der Bürger an der Durchsetzung ihres Kriegsrechts im Rahmen der Volksmilizeinheiten geschaffen werden. Bis heute gibt es in Belarus keine Rechtsvorschriften im Bereich der Volksmiliz. Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs wurden die aktuellen Erfahrungen mit der Bildung von Freiwilligeneinheiten der Gebietskörperschaften der Ukraine im Jahr 2022 zugrunde gelegt. Die betreffenden Einheiten wurden aus Bürgern, zumeist Freiwilligen, gebildet, die in der Regel nach der Mobilisierung nicht der Wehrpflicht unterlagen, um unter der Leitung der Behörden für innere Angelegenheiten oder der örtlichen Verwaltung sekundäre Aufgaben an Orten zu erfüllen, wo kein kriegerisches Geschehen erfolgt. Dieser Ansatz wurde auch in den Gesetzentwurf übernommen“, so Viktor Chrenin.
Im Gesetzentwurf ist festgeschrieben, dass die Bildung der Volksmiliz auf der Grundlage eines Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus erfolgt. "Die Einheiten der Volksmiliz können in den Städten, Siedlungen städtischen Typs und ländlichen Gemeinden gleichzeitig mit der Bildung der territorialen Truppen im Verwaltungsgebiet gebildet werden", präzisiert der Verteidigungsminister.
"Die Hauptaufgabe der in den Einheiten der Volksmiliz zusammengeschlossenen Freiwilligen besteht darin, die Organe für innere Angelegenheiten während des Kriegszustandes beim Schutz des Eigentums vor kriminellen und anderen unrechtmäßigen Übergriffen auf das Gebiet, in dem sie sich aufhalten, zu unterstützen, und sie können auch für die Erfüllung anderer Aufgaben während des Kriegszustandes engagiert werden", fügt Viktor Chrenin hinzu. „Die Anzahl der Volksmilizeinheiten, ihren Aufbau und ihre Aufgaben werden durch die Beschlüsse der lokalen Behörden festgelegt, je nach den Kapazitäten und Bedürfnissen eines bestimmten Verwaltungsgebiets. Gleichzeitig werden diese Einheiten in der Regel in jenem Verwaltungsgebiet, in dem sie gebildet werden, eingesetzt und angewandt. Die allgemeine Leitung der Volksmiliz obliegt dem örtlichen Verteidigungsrat, die unmittelbare Leitung übernehmen territoriale Abteilungen für innere Angelegenheiten“, erläuterte der Verteidigungsminister.