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Gesellschaft
24 Januar 2023, 15:16

Der Prozess ist im Gange: Staat richtet Kommission für in die Heimat zurückkehrende Belarussen ein

MINSK, 24. Januar (BelTA) – In Belarus wird eine Sonderkommission eingerichtet, die sich um jene belarussischen Bürger kümmern soll, die in ihre Heimat zurückkehren möchten. Das sagte Generalstaatsanwalt Andrej Schwed heute vor Journalisten.

„Die Entscheidung ist gefallen: Wir richten eine Sonderkommission ein, sie wird vom Generalstaatsanwalt geleitet. Die Kommission wird sich aus öffentlichen Personen, Parlamentsabgeordneten und Staatsbeamten zusammensetzen. Belarussen, die sich im Ausland aufhalten und in ihre Heimat zurückkehren möchten, die aber das aus Angst nicht tun können, erhalten mit der neuen Kommission eine Ansprechstelle. Dort können sie sich darüber informieren, welche Rückkehrbedingungen es gibt und ob gegen sie bereits irgendwelche administrativen Verfahren eingeleitet worden sind“, sagte Andrej Schwed.

Der Generalstaatsanwalt betonte, dass dabei keine Pauschalentscheidungen getroffen werden, sondern dass auf jede einzelne Person individuell eingegangen wird. Es wird erwartet, dass die Sonderkommission in naher Zukunft ihre Arbeit aufnimmt. Ein entsprechender Entwurf für ein Präsidialdekret wird derzeit ausgearbeitet. Das Staatsoberhaupt hat angewiesen, das Dokument so bald wie möglich zu erstellen. Die Hauptforderung des Präsidenten ist und bleibt, den Menschen eine Chance zu geben.

„Es ist tatsächlich so, dass es viele Menschen gibt, die keine Verbrechen begangen haben und dass sie unter keinem Verdacht stehen. Leider sind sie derart „gehirngewaschen“, dass sie sich selbst etwas eingebildet haben. Deshalb sollten sie sich zuallererst an uns wenden und wir werden ihnen sagen: Nein, es läuft kein Verfahren gegen euch, ihr könnt in euer Land zurückkehren und in Frieden leben. Es gibt aber auch solche Personen, die entweder wissen oder noch daran zweifeln, ob gegen sie ein Verfahren in Belarus eingeleitet wurde. Wir prüfen ihre Geschichten, sammeln Informationen und sagen ihnen: Ihr habt solche Straftaten begangen, ihr steht unter Verdacht, eure Schuld besteht in Folgendem. Es gibt rechtliche Mechanismen, eure Situation zu lösen. Auch durch Reue, zum Beispiel, oder durch Amnestie. Es wird alles geprüft, was im Rahmen der Gesetze möglich ist“, erklärte Schwed.

Wer keine Straftaten begangen hat und nicht gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung verstoßen hat, wer Reue zeigt und in der Tat wieder ein friedliches Leben in Belarus führen will, darf auf eine positive Entscheidung hoffen. Aber auch jene, die irgendwelche Straftaten begangen haben und Reue zeigen, werden wir individuell überprüfen. Wir haben genug rechtliche Mechanismen, um in solchen Fällen vorzugehen. Mit anderen Worten: Jeder wird die Möglichkeit haben, nach Hause zurückzukehren und in Frieden und Ruhe zu leben. Aber wenn eine Person irgendein Verbrechen begangen hat, wird die Rückkehr an die Entscheidung gekoppelt, die wir als Rechtsstaat in Übereinstimmung mit dem Gesetz treffen“, fügte Andrej Schwed hinzu.

Wie berichtet, hielt Alexander Lukaschenko am 24. Januar eine Sitzung über die soziale und politische Situation ab. Eines der Themen war die Arbeit mit Bürgern, die nach den Ereignissen von 2020 ins Ausland geflüchtet waren und nun in ihre Heimat zurückkehren wollen.

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