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Gesellschaft
18 Mai 2021, 10:34

Experte: Innerer Extremismus ist doppelt gefährlich

MINSK, 18. Mai (BelTA) – Der innere Extremismus ist ist doppelt so gefährlich, deshalb brauchen wir heute neue Gegenmittel. Diese Meinung äußerte Sicherheitsexperte Alexander Tischtschenko der Zeitung „SB. Belarus segodnja.“

„Der modere Extremismus gehört zu den Instrumenten der hybriden Kriegsführung und kommt dann zum Einsatz, wenn militärische Ziele ohne äußere Invasion erreicht werden müssen. Eines davon ist die Zerstörung von Staat und Gesellschaft von innen. In der Regel findet sie unter dem Deckmantel der „demokratischen Missionsarbeit“ statt“, sagte der Analytiker. „Unsere Geschichte kennt eine Menge solcher Missionare. So waren Napoleon von der Idee der „europäischen Zivilisation“ und Adolf Hitler von der Idee der „neuen Ordnung“ besessen. Und wir wissen sehr gut, wie diese Ideen verwirklicht wurden und wie unser Volk darunter leiden musste. Früher wurden diese Ideen mit Bajonetten durchgesetzt, heute ist die Waffe eine andere, und zwar der innere Extremismus. Deshalb ist er doppelt so gefährlich. Wir brauchen heute neue Gegenmittel, um diese Gefahr abzuwenden. Neue Gesetze, die eine echte Barriere für die Nation und die Gesellschaft sein sollen. In den neuen Gesetzen werden viele Dinge zum ersten Mal beim Namen genannt und als moderne Bedrohung angemessen qualifiziert.“

Wie berichtet, hat der Präsident vor kurzem ein Gesetz unterzeichnet, mit dem das Gesetz „Über die Bekämpfung von Extremismus“ geändert wird. Es verankert den Begriff der „extremistischen Formation“ (eine Gruppe von Bürgern, die extremistische Aktivitäten ausüben oder solche Aktivitäten erleichtern oder finanzieren).

Gleichzeitig wurde der bisherige engere Begriff der „extremistischen Gruppe“ aufgehoben. Der Begriff „extremistische Symbole und Attribute“ wurde eingeführt. Zu solchen Symbolen gehören unter anderem auch Nazi-Symbole und Attribute.

Die Liste der staatlichen Stellen, die an der Bekämpfung von Extremismus beteiligt sind, wurde erweitert. Sie umfasst Justizorgane, Organe der Finanzaufklärung, Staatsverwaltung, lokale Exekutiv- und Verwaltungsorgane.

Die Koordinierung der Tätigkeit von den an der Extremismusbekämpfung beteiligten Stellen steht dem Innenministerium zu.

Es ist geplant, die Listen von Organisationen, Formationen, einzelnen Unternehmern und Bürgern zu führen, die an extremistischen Aktivitäten beteiligt sind. Diese Listen ermöglichen es unter anderem, die Abschiebung, das Einreiseverbot, den Entzug der Staatsbürgerschaft, die Einschränkung bei Bekleidung gewisser Ämter in der verwaltung oder bei Militär, Einschränkungen bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten (Lehrtätigkeit, Verlagswesen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem legalen Verkehr von Waffen, Sprengstoffen) in Betracht zu ziehen.

Die regionalen Staatsanwälte und die Hauptstadtanwälte haben zusammen mit den Generalstaatsanwalt das Recht, die Tätigkeit von Organisationen zu suspendieren, ihre Anerkennung als extremistisch und ihre Liquidierung vor Gericht zu stellen.

Auch die Zivilprozessordnung legt Fristen fest, die für die Verhandlung solcher Fälle erforderlich sind. Im Laufe eines Monats nach der Antragsstellung sollen die Gerichte überprüfen, ob sie eine Organisationen als extremistisch anerkennen und ihre Liquidation anordnen oder ob bestimmte Symbole, Attribute, Informationsprodukte als extremistisch eingestuft werden können.

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