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29 Januar 2020, 12:46

Experte schlägt Stärkung der Rolle der Allbelarussischen Volksversammlung vor

MINSK, 29. Januar (BelTA) - Der Leiter des Lehrstuhls für Verfassungsrecht der Belarussischen Staatlichen Universität, Doktor der Rechtswissenschaften, Professor Grigori Wassilewitsch, glaubt, dass die Rolle der Allbelarussischen Volksversammlung gestärkt werden muss. Diese Meinung sprach er während der Sitzung im Rahmen des Projekts „Expertenmilieus“ - „Verfassungsreform in Russland“ im BelTA-Pressezentrum aus.

Grigori Wassilewitsch kommentierte die Verfassungsreform in Russland und betonte ähnliche Aspekte in Belarus. In Russland will man die Rolle und den Status des Staatsrates festschreiben. In dem Zusammenhang erinnerte der Experte an eine der wichtigsten Formen der Volksmacht im Land – die Allbelarussische Volksversammlung. „Vielleicht müssen wir auch darüber nachdenken, den Status oder mindestens die Beratungsrolle dieses Organs genauer zu bestimmen. Sie könnte gestärkt werden“, glaubt er.

Der Professor machte auf den Vorschlag aufmerksam, die Rolle des Verfassungsgerichtes zu stärken. Es könnte auf Anfrage des Präsidenten die Gesetzmäßigkeit der vom Parlament angenommenen Gesetzentwürfe überprüfen, bis diese vom Staatschef unterzeichnet werden. Dem Experten zufolge ist es ein vernünftiger Ansatz. Zurzeit kontrolliert das Verfassungsgericht alle Gesetze, die vom Präsidenten unterzeichnet werden. Der Wissenschaftler vermutet, dass sich das Verfassungsgericht auf die wichtigsten Gesetze beschränken könnte.

Grigori Wassilewitsch beteiligte sich an der Entwicklung der ersten Verfassung des unabhängigen Belarus, schrieb und besserte ihren Text neben anderen Juristen. Danach leitete er während nahezu 10 Jahre das Verfassungsgericht. Der Experte analysiere die Novellen zur russischen Verfassung vom Standpunkt ihrer Bedeutung für das belarussische Rechtssystem und gab zu, dass sie ihm imponieren. Man will die Vollmachten zur Genehmigung der Kandidatur des Regierungsvorsitzenden an die Staatsduma delegieren. Das zeugt von einer sanften Umwandlung des Regierungssystems und der Stärkung der Rolle des Parlaments. In Belarus muss man Grigori Wassilewitsch zufolge kommunale Selbstverwaltung entwickeln.

Die Änderungen in der russischen Verfassung werden von belarussischen Experten erstmals besprochen. Das ist ein wichtiges Thema, weil Belarus und Russland den Unionsstaat gemeinsam aufbauen, bei solchen Integrationsstrukturen wie EAWU, OVKS usw. kooperieren. Die Teilnehmer der Rundtischsitzung bewerteten die politischen Reformen in Russland und schätzten ihren möglichen Einfluss auf die Beziehungen zu Belarus.

An die Diskussion im BelTA-Pressezentrum schloss sich der Vorsitzende der Föderalen national-kulturellen autonomen Region der Belarussen Russlands, Mitglied der Arbeitsgruppe für Novellen in die russische Verfassung Sergej Kandybowitsch an. Er erinnerte, dass die Verfassung Russlands 1993 angenommen wurde: nach dem Zerfall der Sowjetunion änderte sich die politische Ordung, man brauchte Verfassungsreformen. Die Verfassungsänderungen werden in der russischen Gesellschaft mit großem Interesse empfunden. „Ich denke, dass die Verfassung zurzeit das meist gelesene Buch ist“, vermutete er.

Am 23. Januar nahm die Staatsduma Russlands den Gesetzentwurf über Novellen zur russischen Verfassung „Über Verbesserung der öffentlichen Gewalt“ in erster Lesung an. Die Änderungen wurden von allen Fraktionen der unteren Parlamentskammer gebilligt. Die Novelle bessert 22 Artikel der Verfassungskapitel „Föderale Ordnung“, „Präsident der Russischen Föderation“, „Föderale Versammlung“, „Regierung der Russischen Föderation“, „Rechtsprechung und Staatsanwaltschaft“, „Selbstverwaltung“. Sie berücksichtigt alle Thesen, die am 15. Januar vom russischen Präsidenten, Wladimir Putin, in der Botschaft an die Föderale Versammlung bekanntgegeben wurden.

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