
MINSK, 14. März (BelTA) – Die Richterin des Verfassungsgerichts der Republik Belarus Alla Bodak hat bei einer Expertenrunde zum Thema „Verfassung und Referendum“ erzählt, wie die Befugnisse des belarussischen Verfassungsgerichts nach Änderung des Grundgesetzes erweitert wurden.
„Die Befugnisse des Verfassungsgerichts sind erheblich erweitert worden. Man sollte nicht nur von einer Aufwertung der Rolle des Verfassungsgerichts in der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen sprechen. Das Verfassungsgericht kontrolliert nicht nur die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsakte, sondern fungiert aufgrund der neuen Befugnisse gleichzeitig auch als Schiedsrichter bei der Durchführung von Streitigkeiten und Konflikten zwischen den staatlichen Behörden“, sagte Alla Bodak.
Die Richterin hat einige Beispiele für die Erweiterung der Befugnisse genannt. „Zum ersten Mal hat das Verfassungsgericht das Recht, auf Antrag der befugten Subjekte die Verfassung auszulegen. Es beurteilt die Verfassungsmäßigkeit der Präsidentenwahlen, das Verhalten von Parlamentsabgeordneten und Mitgliedern des Rates der Republik. Das Verfassungsgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit von Fragen, die einem nationalen Referendum vorgelegt werden. Das heißt, ehe die Fragen zum nationalen Referendum vorgelegt werden, sollten sie von den befugten Subjekten an das Verfassungsgericht geschickt werden, um eine Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit dieser Fragen zu erhalten“, sagte Alla Bodak und fügte hinzu, dass dies eine völlig neue Befugnis des Verfassungsgerichts und in gewissem Sinne ein neues Verfahren im Wahlprozess sei.