
MINSK, 07. Mai (BelTA) - Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen zum Völkermord an der belarussischen Bevölkerung während des Großen Vaterländischen Krieges wurden mehr als 17 Tausend Personen befragt. Diese Erklärung hat der Generalstaatsanwalt Andrej Schwed in einer Sendung des Fernsehsenders „ONT“ abgegeben.
"Wir haben alle noch lebenden Zeugen, d.h. fast 17.000 Personen - KZ-Häftlinge, Zwangsarbeiter in Deutschland und anderen Ländern - befragt und ihre Anhörungen auf Video aufgezeichnet. Wir wollen alle Orte der Massenvernichtungen prüfen. Ich denke, diese Arbeit muss in den nächsten 5-7 Jahren abgeschlossen werden. Wir wollen Informationen über jedes einzelne Vernichtungslager angeben. Übrigens gibt es im Gebiet der BSSR mehr als 580 davon. Heute sprechen wir von mindestens 3 Millionen Menschen, die auf dem Territorium unseres Landes gefallen sind, und das wird sowohl durch Unterlagen als auch durch viele andere Quellen nachgewiesen. Wir möchten Informationen über alle Strafunternehmen, alle Strafeinsatzeinheiten, die seit dem 22. Juni 1941 zustande kamen, bekannt geben. Diese Arbeit ist beinahe abgeschlossen", so Andrej Schwed.
Die Generalstaatsanwaltschaft richtete Anfragen an viele Länder. "Die Antworten kamen aus vielen Ländern: Brasilien, Argentinien, aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Sogar der deutsche Generalstaatsanwalt hat geantwortet und ein recht ausführliches Schreiben der Reue und so weiter geschickt. Aber die Zeiten haben sich geändert, und wir haben jetzt eine andere Einstellung zu Zusicherungen einer gewissen Reue. Die noch lebenden SS-Männer, die in den Nachbarländer sind, werden nicht an uns ausgeliefert. Die Generalstaatsanwaltschaften dieser Länder haben uns das direkt mitgeteilt. Sie haben schriftlich geantwortet, dass das nicht in ihrem nationalen Interesse sei, weil sie die Nazis gedeckt hätten. Tatsächlich bestätigen sie in einer Rechtssprache, dass der Nazismus Teil ihrer Ideologie ist", betonte er.
Der belarussische Generalstaatsanwalt erinnerte daran, dass es derzeit an einem Gesetzentwurf gearbeitet werde, der, falls er angenommen und vom Präsidenten genehmigt wird, Abwesenheitsprozesse in unserem Land gegen die schon verstorbenen Massenmörder vorsehe.