
MINSK, 17. Januar (BelTA) – Das Minsker Stadtgericht hat die Anträge der Verteidigung von Swetlana Tichanowskaja und Pawel Latuschko auf Einstellung des Strafverfahrens abgelehnt.
Die Anwälte von Tichanowskaja und Latuschko haben die Einstellung des Strafverfahrens gegen ihre Mandanten eingereicht. Die Verteidiger von Marija Moros und Sergej Dylewski ließen das Gericht selbst über die Angelegenheit bestimmen. Der Staatsanwalt meinte, dass dem Einstellungsantrag nicht stattgegeben werden kann.
Das Gerichtskollegium hat beschlossen, den beiden Anträgen nicht stattzugeben.
Im Minsker Stadtgericht findet heute die erste Gerichtssitzung in der Strafsache gegen den so genannten Koordinierungsrat statt. Bei den Angeklagten handelt es sich um Swetlana Tichanowskaja, Marija Moros, Pawel Latuschko, Olga Kowalkowa und Sergej Dylewski. Die genannten Personen wurden ordnungsgemäß über das Datum, Ort und Uhrzeit der Verhandlung informiert, dennoch sind sie nicht vor Gericht erschienen. Ihre Interessen werden von fünf Verteidigern vertreten.
Mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts wurde auf der Grundlage der Entscheidung des Vorsitzenden des Ermittlungskomitees ein Sonderverfahren durchgeführt. Gegen alle Angeklagten wurde die Zwischenhaft angeordnet.