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20 Oktober 2020, 18:04

Gericht stuft Telegramkanal NEXTA und sein Logo als extremistisches Material ein

MINSK, 20. Oktober (BelTA) – In Minsk hat heute ein Bezirksgericht beschlossen, den Telegram Kanal NEXTA-Live (t.me/nexta_live) und das Logo (digitales Wasserzeichen) NEXTA als extremistisches Material einzustufen. Das gab der Pressedienst des Obersten Gerichts der Republik Belarus bekannt.

Diese Entscheidung wurde getroffen, weil die Informationsprodukte (Videos, Appelle und Statements von Autoren und Abonnenten) auf dem Kanal alle Merkmale der extremistischen Tätigkeit enthalten. Es handelt sich dabei ganz spezielle um die Vorbereitung und öffentliche Aufrufe zu Massenausschreitungen.

Das Informationsministerium wurde beauftragt, den Informationskanal NEXTA-Live (t.me/nexta_live) und das NEXTA-Logo in die nationale Liste extremistischer Materialien aufzunehmen. Darüber hinaus soll die Behörde alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den belarussischen Internetnutzern den Zugang zu Informationsressourcen mit ähnlichen Titeln einzuschränken sowie die Verbreitung von Materialien aus diesem Kanal im belarussischen Internetraum zu begrenzen.

Die Gerichtsentscheidung soll sofort vollstreckbar sein.

Das Zivilverfahren wurde auf Antrag der Hauptabteilung für organisiertes Verbrechen und Korruption des Innenministeriums von Belarus geprüft.

Im Verlauf der Gerichtsverhandlung wurde festgestellt, dass das Innenministerium eine Reihe von Maßnahmen gegen jene Personen ergriffen hat, die im Zeitraum vom 9. bis 11. August 2020 im Telegram-Kanal NEXTA-Live Informationen verbreitet haben, die die Merkmale des extremistischen Inhalts enthalten. Zu diesem Schluss war die Staatliche Expertenkommission zur Prüfung von Informationsprodukten auf extremistische Inhalte gekommen. Der Antragssteller hat darauf bestanden, den Kanal und sein Logo als extremistisch einzustufen und in eine Sonderliste einzutragen.

Das Gericht befand, dass die Informationsprodukte (Videos), die auf dem Telegram-Kanal NEXTA-Live vom 9. bis 11. August 2020 veröffentlicht wurden, gegen das Gesetz der Republik Belarus „Zur Bekämpfung von Extremismus“ verstoßen. Sie enthalten klare Aufrufe zur Organisation von Massenunruhen.

Aus einem Kommentar des Innenministeriums geht hervor, dass jede Veröffentlichung oder Teilung der Beiträge mit NEXTA-Logo im Internet mit Geldbußen geahndet werden kann - „für den Vertrieb, die Produktion, die Lagerung, den Transport von Informationsprodukten, die Aufrufe zu extremistischen Aktivitäten enthalten oder solche Aktivitäten fördern“ (Teil 2 des Artikels 17.11 des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches).

Die Hauptabteilung für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption des Innenministeriums informierte die Medien, dass sie genügend Mittel habe, um alle Personen festzustellen, die die verbotenen Informationen aus dem Telegram-Kanal NEXTA weiter teilen würden. Auch wenn der Kanal seinen Namen ändert, wird das kein Grund sein, ihn aus der Liste extremistischer Ressourcen wegzustreichen, hieß es im Kommentar.

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