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Gesellschaft
04 Januar 2023, 18:52

Gerichtsprozess gegen Koordinierungsrat beginnt am 17. Januar

MINSK, 3. Januar (BelTA) – Das Portal der ordentlichen Gerichte hat heute das Datum, den Ort, die Zeit der Gerichtsverhandlung im Fall des sogenannten Koordinierungsrates bekannt gegeben.

Das Stadtgericht Minsk lädt Swetlana Tichanowskaja, Marija Moros, Pawel Latuschko, Olga Kowalkowa und Sergej Dylewski vor Gericht. Gegen sie wurde ein Sonderverfahren eingeleitet. Die Gerichtssitzung beginnt am 17. Januar um 10.00 Uhr.

Alle Angeklagten werden der Verschwörung zur verfassungswidrigen Übernahme der Staatsgewalt, der Gründung und Leitung einer extremistischen Formation, der öffentlichen Aufrufe zu Sanktionen und anderer Handlungen, die der nationalen Sicherheit von Belarus schaden sollen, sowie der Anstiftung zu sozialem Hass und Zwietracht beschuldigt.

Darüber hinaus wird Tichanowskaja und Moros die Vorbereitung von Massenunruhen, die Einnahme und Einhaltung von Gebäuden und Einrichtungen, die Ausbildung von Personen zur Teilnahme an Gruppenaktivitäten, die grobe Verletzung der öffentlichen Ordnung, die Finanzierung und sonstige materielle Unterstützung solcher Aktivitäten sowie die Organisation und Leitung solcher Aktionen vorgeworfen.

Das Duo Swetlana Tichanowskaja und Olga Kowalkowa wird bezichtigt, die Zentrale Wahlkommission an ihrer Arbeit gehindert zu haben. Zusammen mit Pawel Latuschko werden die Beiden bezichtigt, eine extremistische Formation gegründet und angeführt zu haben. Darüber hinaus wird ihnen die Amtsanmaßung vorgeworfen.

Swetlana Tichanowska wird des Landesverrats beschuldigt, Pawel Latuschko wird der der Überschreitung seiner Befugnisse und der Annahme von Bestechungsgeldern angeklagt.

Während ihres Aufenthalts in Litauen erklärte sich Tichanowskaja zur Siegerin der vergangenen Präsidentschaftswahlen. Sie sagte, sie sei die alleinige Anführerin der belarussischen Opposition und sei vom belarussischen Volk gewählt worden. Sie habe den Koordinierungsrat gegründet, der die Machtübergabe sicherstellen sollte. Das ist verfassungswidrig. Der Rat wurde mit dem Ziel gegründet, Proteststimmungen anzuheizen und sozialen Spannungen in der Gesellschaft zu schüren. Das war eine notwendige Voraussetzung für die Machtergreifung. Dem Präsidium (Leitungsgremium) des Koordinierungsrates gehörten auch Kowalkowa, Latuschko und Dylewski an.

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