MINSK, 4. Oktober (BelTA) - Die Abgeordneten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung der siebten Einberufung haben in zweiter Lesung den Gesetzentwurf "Über Änderung der Verfassung der Republik Belarus" verabschiedet.
Am 27. Mai hat der Präsident von Belarus dem Repräsentantenhaus den Gesetzentwurf "Über Änderung der Verfassung der Republik Belarus" gemäß Artikel 99, Teil 1 und Artikel 138 der Verfassung von Belarus vorgelegt. Gemäß Artikel 170 der Geschäftsordnung des Repräsentantenhauses wurde ein Sonderausschuss zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfs gebildet.
Der Gesetzentwurf wurde vorher vom Sonderausschuss an die ständigen Ausschüsse und zur Stellungnahme an die Hauptrechtsabteilung des Sekretariats des Repräsentantenhauses weiter verwiesen. Die eingegangenen Kommentare des technischen Charakters sind in den Text des Entwurfs eingearbeitet worden.
Der endgültige Entwurf wurde dem Präsidenten zur ersten Lesung vorgelegt. Keine Stellungnahmen und Rückmeldungen sind eingegangen.
„Der Gesetzesentwurf wurde am 25. Juni von der Repräsentantenkammer in erster Lesung angenommen und vom Rat der Republik genehmigt“, sagte Andrejtschenko. „Im Zeitraum zwischen den Tagungen diskutierten die Abgeordneten den Verfassungsentwurf in ihren Wahlkreisen, mit Arbeiterkollektiven, Exekutivausschüssen und lokalen Abgeordnetenräten. Die Ergebnisse dieser Debatten haben bestätigt, dass der Entwurf von der belarussischen Gesellschaft unterstützt wird und ihren Forderungen entspricht".
Der Vorsitzende der Ad-hoc-Kommission für die Vorbereitung des Verfassungsentwurfs Walentin Semenjako sagte im Parlament, dass die Mehrheit der belarussischen Staatsbürger die eingebrachten Verfassungsänderungen unterstützen.
„Der einheitliche Wahltag ist eine rechtliche Praxis, die in vielen Gesetzgebungen verankert ist und ihre Vorteile hat. Die Wahlen sind aus finanzieller Sicht ein kostspieliger Prozess, und ein einheitlicher Wahltag wird den Haushalt entlasten. Aus organisatorischer Sicht wird die Einführung eines Wahltages die politischen Prozesse im Land straffen und alle politischen Kräfte zur Teilnahme am Wahlkampf zusammenführen“, sagte Maria Lentschewskaja., Mitglied des Ständigen Ausschusses für nationale Sicherheit. „Parteien, öffentliche Verbände und Bewegungen werden in der Lage sein, ihre programmatischen Forderungen umfassend zu formulieren und auf allen Ebenen der repräsentativen Regierung umzusetzen. Ein einheitlicher Wahltag wird es ermöglichen, die Nominierung von Bewerbern für Wahlkommissionen und Kandidaten für Parlamentswahlen sowie den Einsatz der Beobachter zu synchronisieren. Ein solcher Schritt wird den Wahlprozess rationaler gestalten und unserem politischen System Stabilität verleihen“.
Igor Wolkow, stellvertretender Vorsitzender des Ständigen Ausschusses für Staatsbau, Kommunalverwaltung und Reglement, fügte hinzu, dass der Gesetzentwurf zur rechten Zeit komme. „Die Verabschiedung dieses Gesetzes wird die Aktivitäten der lokalen Regierung und der Selbstverwaltung weiter verbessern, wobei die Abgeordnetenräte das wichtigste Bindeglied sind. Denn hier werden die vom Staat definierten Ziele der sozioökonomischen Entwicklung des Landes tagtäglich von der Gesellschaft auf den Prüfstand gestellt. Diese Themen wurden in den Wahlkreisen eingehend diskutiert und fanden die volle Unterstützung in der Gesellschaft. Die Erörterung dieses Gesetzentwurfs ist sehr wichtig“, sagte er.