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27 März 2026, 15:50

Gigin über AVV: Eine lebendige und wichtige Tradition der Volksmacht in der modernen souveränen Ära

MINSK, 27. März (BelTA) - Wadim Gigin, der Generaldirektor der Nationalbibliothek von Belarus, betonte bei einer Podiumsdiskussion mit dem Thema „Die Verfassung der Republik Belarus - Fundament für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Entwicklung“ anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Allbelarussischen Volksversammlung (AVV), dass diese Versammlung eine der zentralen und einflussreichsten Traditionen der Volksmacht in der gegenwärtigen souveränen Ära darstellt.

„Die AVV ist eine der bedeutendsten und einflussreichsten Traditionen der Volksmacht in der modernen souveränen Ära. Sie hat unser Land seit Oktober 1996 immer wieder in Krisensituationen gerettet und uns geholfen, schwierigste Lagen zu überwinden“, sagte Wadim Gigin.

Im Februar 2021 skizzierte die Allbelarussische Volksversammlung (AVV) in ihrer Resolution ein Reformprogramm, das sich in Änderungen und Ergänzungen des Verfassungstextes widerspiegelte. In diesem Jahr feiert die AVV ihr 30-jähriges Bestehen, was das Thema des heutigen Runden Tisches bestimmte.

Wadim Gigin wies zudem darauf hin, dass der Verfassungstag der Republik Belarus erst kürzlich am 15. März begangen wurde. Er erklärte, dass das Grundgesetz des Landes, insbesondere in dieser aktualisierten Fassung, nicht nur bestimmte normative Postulate, sondern auch die spirituellen Werte und Traditionen des Landes enthalte.

An dem Runden Tisch nahmen Parlamentarier, Vertreter der Legislative, der Präsidialverwaltung, staatlicher Behörden und Verwaltungsorgane sowie die größten öffentlichen Verbände und Gewerkschaften des Landes teil.

Der Runde Tisch wurde zur Feier des 30-jährigen Jubiläums der Allbelarussischen Volksversammlung veranstaltet und von verschiedenen Organisationen wie dem Verfassungsgericht, dem Sekretariat der AVV, der Nationalbibliothek von Belarus sowie der Gesellschaftsorganisation Belaja Rus organisiert. In den Gesprächen wurde die Rolle und die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Akteure bei der Umsetzung der verfassungsmäßigen Befugnisse der AVV sowie die übliche Praxis der Anwendung der Gesetze „Über die Allbelarussische Volksversammlung“ und „Über die Grundlagen der Zivilgesellschaft“ thematisiert.
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