
MINSK, 4. Mai (BelTA) – Die 58. Sitzung des Kollegiums des Grenzkomitees des Unionsstaates fand heute in Minsk statt. Das teilte das Staatliche Komitee für Grenzschutz mit.
Im Mittelpunkt der Sitzung standen Fragen im Zusammenhang mit der aktuellen Situation an der Außengrenze des Unionsstaates und Maßnahmen zur Korrektur von Grenzschutzaktivitäten angesichts der bestehenden Herausforderungen und Bedrohungen für die Grenzsicherheit.
An der Sitzung nahmen Leiter der Grenzschutzbehörden von Belarus und Russland, Anatoli Lappo und Wladimir Kulischow, Staatssekretär des Unionsstaates Dmitri Mesenzew, Mitglieder des Vorstandes des Grenzkomitees des Unionsstaates und Leiter der Grenzschutzdienste von Belarus und Russland teil.
Im Gremium wurden die Fortschritte bei der Umsetzung des Plans zur Verbesserung der ressortübergreifenden Vorschriften und der Beschlüsse des Gremiums des staatlichen Grenzkomitees der Union erörtert. Die Verbesserung des rechtlichen Rahmens im Bereich der Grenzsicherheit wird fortgesetzt.
Darüber hinaus prüften die Sitzungsteilnehmer die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung des Konzepts des Unionsstaates im Bereich der Grenzpolitik. Die Teilnehmer hoben die Notwendigkeit hervor, die Grenzpolitik weiter zu verbessern und die Fähigkeit der Parteien zur Gewährleistung der Grenzsicherheit an den Außengrenzen des Unionsstaates zu stärken.
Das Grenzkomitee des Unionsstaates schenkt der Verbesserung der staatlichen Grenzinfrastruktur und der technischen Ausrüstung der Grenzeinheiten viel Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang setzten sich die Sitzungsteilnehmer mit der Frage auseinander, wie die Finanzierung des Programms zur Entwicklung der Grenzsicherheit des Unionsstaates für den Zeitraum 2023-2027 läuft.
Nach der Sitzung stellten die Delegationsleiter fest, dass die gefassten Beschlüsse rein praktischer Natur sind und es ermöglichen, die Interaktion zwischen den Grenzschutzdiensten von Belarus und Russland zu verstärken, um Straftaten an der Außengrenze des Unionsstaates zu verhindern und die effiziente Nutzung der Fähigkeiten der Grenzschutzbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu fördern.
Im Anschluss an die Sitzung wurden die Beschlüsse des Kollegiums des Grenzausschusses des Unionsstaates zu den behandelten Themen unterzeichnet.