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08 Mai 2020, 13:32

Größe des Wahlfonds der Präsidentschaftskandidaten auf 9 Tsd. Bezugseinheiten beschränkt

MINSK, 8. Mai (BelTA) – Die Größe des Wahlfonds der Präsidentschaftskandidaten ist auf 9 Tsd. Bezugseinheiten beschränkt. Darum ging es in der Sitzung der Zentralen Wahlkommission von Belarus.

Die zentrale Wahlkommission genehmigte die Bestimmung über den Wahlfonds des Präsidentschaftskandidaten bei der Durchführung von Wahlen 2020. Die Größe kann nicht 9 Tsd. Bezugseinheiten oder Br243 Tsd. übertreffen. Eine Bezugseinheit beträgt Br27.

Der Präsidentschaftskandidat bildet diesen Fonds aus eigenen Geldmitteln. Möglich sind auch freiwillige Beiträge von juristischen Personen und Bürgern. Die Beitragsgröße wird auf 50 Bezugseinheiten (Br1350) und 20 Bezugseinheiten (Br540) beschränkt.

Der Höchstbetrag des Wahlfonds darf nicht 9 Tsd. Bezugseinheiten übertreffen.

Der Präsidentschaftskandidat muss in der Belarusbank ein besonderes Wahlkonto eröffnen, um den Wahlfonds zu bilden.

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