
MINSK, 18. Mai (BelTA) – Im GUS-Rahmen aht man vor, eine Erklärung der Staatschefs zum Schutz des Menschen- und Bürgerrechts auf Religionsfreiheit zu verabschieden, informiert der Pressedienst des GUS-Exekutivkomitees.
Der Erklärungsentwurf wurde auf einer Sitzung der Expertengruppe am 17. Mai am GUS-Sitz erörtert. An der Sitzung nahmen Vertreter von Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgistan, Russland, Tadschikistan, Usbekistan und des GUS-Exekutivkomitees teil.
Während des Treffens erörterten und einigten sich die Experten auf den Text eines Erklärungsentwurfs sowie Entwürfe für Beschlüsse des Außenministerrats und des Rates der GUS-Staatschefs und erzielten eine allgemeine Einigung darüber.
Ein weiteres Expertentreffen zur Prüfung der Dokumente wird am 22. Juni erwartet.
Im Erklärungsentwurf wird auf die große Bedeutung des Verständnisses der religiösen und kulturellen Vielfalt in den GUS-Mitgliedstaaten hingewiesen. Das Dokument ruft zur Förderung von Toleranz, Dialog und Zusammenarbeit in Fragen der Religionsfreiheit auf und unterstreicht den Wert der Bildung, einschließlich der Bildung im Geiste der Staatsbürgerschaft und der religiösen Toleranz. In der Erklärung wird dazu aufgerufen, heilige Stätten zu respektieren, Vandalismus und die Zerstörung von religiösen Stätten und Grabstätten zu vermeiden.