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06 Februar 2026, 14:15

Strategie und nationaler Plan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Belarus verabschiedet

MINSK, 6. Februar (BelTA) – Die Regierung hat eine Strategie und einen nationalen Plan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt verabschiedet. Dies teilte die Pressestelle der Regierung mit.

Premierminister Alexander Turtschin unterzeichnete den Beschluss des Ministerrats „Über Fragen im Bereich der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt”. Mit diesem Beschluss wird die Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt verabschiedet. Ihr Ziel ist es, den Rückgang der Artenvielfalt wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen zu verhindern, die Artenvielfalt genetisch und wirtschaftlich wertvoller biologischer Ressourcen zu erhöhen und die sichere Verbringung, Nutzung und Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt von Belarus zu gewährleisten.

Die Strategie sieht bis 2030 die Umsetzung folgender Aufgaben vor: Erhaltung der ökologischen Integrität und Kohärenz natürlicher Ökosysteme, Wiederherstellung von mindestens 30 % der gestörten und ineffizient genutzten Ökosysteme, Vergrößerung der Fläche besonders geschützter Naturgebiete auf 9,4 % der Gesamtfläche des Landes und der Fläche besonders schützenswerter Gebiete auf 22 %. Außerdem sollen die genetische Vielfalt der natürlichen Flora und Fauna, der Kulturpflanzen, Nutz- und Haustiere erhalten, eine republikanische DNA-Bank für Menschen, Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen, die Minimierung des Einflusses invasiver gebietsfremder Wildtier- und Wildpflanzenarten auf den Zustand der Ökosysteme, die Minimierung der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische und landschaftliche Vielfalt sowie die Schaffung rechtlicher und wirtschaftlicher Mechanismen zur Förderung einer rationellen Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Mit dem Beschluss wird auch der nationale Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt für den Zeitraum 2026-2030 verabschiedet. Er sieht Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen Regulierung und des Erfassungssystems im Bereich der biologischen Vielfalt, zur Entwicklung eines Systems besonders geschützter Naturgebiete, die Verhinderung schädlicher Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch wirtschaftliche und andere Aktivitäten, die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Tier- und Pflanzenarten sowie die Verringerung der schädlichen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten. Außerdem sieht er die Entwicklung eines Informationssystems für Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt sowie die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit vor. Außerdem wurden die für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlichen Stellen und die Fristen für deren Umsetzung festgelegt.

Die staatlichen Stellen sind angewiesen, die Bestimmungen der Strategie bei der Ausarbeitung staatlicher Programme, Aktionspläne, Schemata und anderer Dokumente sowie normativer Rechtsakte zu berücksichtigen, die auf die Umsetzung ihrer vorrangigen Ziele ausgerichtet sind. Die Koordinierung der Aktivitäten der staatlichen Stellen, die Kontrolle über die Umsetzung des nationalen Plans und die jährliche Unterrichtung der Regierung werden vom Ministerium für Naturressourcen übernommen.

Der Beschluss wurde vorbereitet, um die Verpflichtungen von Belarus aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 zu erfüllen und die Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt (verabschiedet durch den Beschluss des Ministerrats vom 19. November 2010 Nr. 1707) unter Berücksichtigung des Kunming-Montreal-Globalen Rahmenprogramms für biologische Vielfalt (verabschiedet im Jahr 2022 und strategischer Plan zur Umsetzung des Übereinkommens bis 2030) zu verbessern.

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