MINSK, 21. Januar (BelTA) – Das Innenministerium hat die Falschmeldung über eine indische Frau dementiert, die in Belarus angeblich zum Opfer der Arbeitssklaverei wurde.
Im Internet werden Informationen über eine indische Staatsbürgerin verbreitet, die angeblich einen Job in Belarus bekommen wollte, in unser Land eingereist und hier in die Sklaverei geraten ist, so dass sie nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren kann.
Das Innenministerium warnt: Diese Information entspricht nicht der Realität!
„Das Departement für Staatsbürgerschaft und Migration informiert: Im November 2025 kam die 38-jährige Ausländerin nach Belarus mit dem Ziel, hier eine Beschäftigung zu finden. Sie schloss einen Vertrag mit einem landwirtschaftlichen Unternehmen, ihr wurde eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus erteilt. Außerdem bekam sie eine komfortable Wohnung in einem Backsteinhaus.
Nach nur acht Tagen wurde der Arbeitsvertrag aufgelöst. Dementsprechend wurde die Aufenthaltserlaubnis für ungültig erklärt. Es ist bekannt, dass die Frau danach nach Russland reiste und später wieder in unser Land zurückkehrte“, hieß es aus dem Departement.
Die Migrantin gab zu, dass ein Arbeitsagent in Indien ihr einen anderen Job versprochen hatte. Aber nach ihrer Ankunft in Belarus hat der Agent auf ihre Anrufe nicht reagiert.
Derzeit erhält die Frau die notwendige Hilfe, unter anderem die Hilfe bei der Heimatrückkehr. „Die Innenbehörden überprüfen derzeit alle Aufenthaltsumstände der Frau in Belarus. Alle beteiligten Personen, einschließlich der Arbeitgeber und Vermittler, werden festgestellt. Ihre Handlungen werden rechtlich bewertet“, hieß es weiter in der Mitteilung.
Alle Informationen, die zu diesem Thema im Internet kursieren, wurden nicht bestätigt. In diesem Zusammenhang erinnert das Innenministerium daran, dass die Verbreitung falscher Informationen strafbar ist.
„Belarus ist offen für gesetzestreue Gäste. Gleichzeitig wird der heimische Arbeitsmarkt von den Innenbehörden und anderen staatlichen Stellen kontrolliert. Arbeitsvermittler, die gegen das belarussische Gesetz verstoßen, machen sich strafbar und können zur rechtlichen Verantwortung gezogen werden!“, resümiert das Innenministerium.
