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28 Mai 2020, 16:04

Jahresstatistik: Über 3 000 Ausländer bekommen belarussische Staatsbürgerschaft

MINSK, 28. Mai (BelTA) – Über 3 000 Ausländer und Staatenlose erhalten jedes Jahr die belarussische Staatsbürgerschaft. Das erzählte Leiter des Departements für Staatsbürgerschaft und Migration, Alexej Begun, vor Journalisten.

Die Anträge auf die belarussische Staatsbürgerschaft werden im vereinfachten Verfahren bearbeitet – diese Möglichkeit nehmen jedes Jahr über drei Tausend Ausländer und Staatenlose in Anspruch.

Mit der Liberalisierung des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft geht das Innenministerium davon aus, dass die Zahl der Anträge steigen wird.

Heute hat der Ständige Ausschuss der Repräsentantenkammer für Menschenrechte, nationale Beziehungen und Massenmedien die Änderungen des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus erörtert. Alexej Begun erzählte über eine Reihe von Novellen, die die Erhaltung der belarussischen Staatsbürgerschaft für ausländische Antragssteller enorm erleichtern werden.

Laut dem Gesetzentwurf dürfen auf den Erwerb der belarussischen Staatsbürgerschaft im erleichterten Verfahren ausländische Personen rechnen, die in Belarus eine berufliche Bildung erhalten haben. Die obligatorische Aufenthaltsdauer in diesen Fällen wird von 7 auf 5 Jahre reduziert.

Auch ausländische Hochschulabgänger, die in Belarus mehr als 3 Jahre leben und arbeiten, dürfen diese Präferenz in Anspruch nehmen. Dasselbe wird auch für verheiratete Ausländer gelten, die in Belarus mehr als 3 Jahre wohnen und Kinder haben, welche die belarussische Staatsbürgerschaft besitzen.

Ein weiteres Novum betrifft die Wiederherstellung der belarussischen Staatsbürgerschaft für die Personen über 18 Jahre, die einen ständigen Wohnsitz in Belarus beantragen.

Einige Novellen sehen den Entzug der belarussischen Staatsbürgerschaft in jenen Fällen vor, wenn eine Person wegen der Teilnahme an terroristischen oder extremistischen Aktivitäten mit schweren Folgen für die belarussischen Interessen verurteilt wird.

Mit dem neuen Gesetz wird es auch mehr Gründe geben, einem Antrag auf die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft eine Absage zu erteilen. Dabei kommen Angeklagte wie Straftatverdächtige in Frage. Stellt eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft, einen Antrag auf die Verlust der Staatsbürgerschaft, um einer Strafe zu entgehen, wird er eine Absage bekommen, führte der Parlamentarier aus.

Die Repräsentantenkammer wird alle Novellen in der ersten Lesung der Frühjahrssitzung beraten.

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