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10 Juli 2019, 12:54

Korruptionsbekämpfung in GUS-Staaten wird am 11. Juli in Minsk besprochen

MINSK, 10. Juli (BelTA) – Die fünfte Sitzung des Zwischenstaatlichen Rats für die Korruptionsbekämpfung soll am 11. Juli im GUS-Exekutivkomitee in Minsk stattfinden. Das gab der Pressedienst des GUS-Exekutivkomitees der Nachrichtenagentur BelTA bekannt.

Die Teilnehmer des Treffens werden zehn Themen erörtern, darunter die Praxis der Korruptionsbekämpfung in den GUS-Ländern, die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Rückgewinnung von Vermögenswerten, die Vertretung der Interessen des Zwischenstaatlichen Rates auf der achten Tagung der Konferenz der Mitgliedstaaten des UN-Übereinkommens gegen Korruption im Dezember in Abu Dhabi.

Die Mitglieder des Zwischenstaatlichen Rates werden Ergebnisse der Umsetzung der Beschlüsse der vorangegangenen Sitzung zusammenfassen, Umsetzung des Zwischenstaatlichen Programms für gemeinsame Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung und das Konzept der Zusammenarbeit der GUS-Staaten bei der Korruptionsbekämpfung bewerten. In der Sitzung werden auch der internationale Jugendwettbewerb für Sozialwerbung „Gemeinsam gegen Korruption“ und eine Reihe weiterer Themen diskutiert.

An der Sitzung sollen Leiter der Anti-Korruptionsbehörden aus Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan sowie Vertreter des GUS-Exekutivkomitees teilnehmen.

Der Zwischenstaatliche Rat für die Korruptionsbekämpfung wurde 2013 eingerichtet. Seine Mitglieder sind Leiter autorisierter zuständiger oder spezialisierter Gremien der Gemeinschaft auf dem Gebiet Korruptionsbekämpfung. Die Aufgaben des Rates bestehen darin, die vorrangigen Bereiche der Zusammenarbeit festzulegen und gemeinsame wirksame Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu ergreifen, die Erfüllung der Antikorruptionsverpflichtungen der Staaten zu bewerten und Programme der technischen Hilfe im Bereich Korruptionsbekämpfung zu koordinieren. Der Rat fördert die Annäherung und Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften, erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung des Rechtsrahmens für die Zusammenarbeit, koordiniert das Zusammenwirken der zuständigen Behörden sowie der interessierten Stellen der Gemeinschaft und sorgt für die Umsetzung der in der GUS angenommenen Dokumente.

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