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15 Mai 2021, 11:01

Marsaljuk: Bewunderung der NS-Ideologie sollte man einen Riegel vorschieben

MINSK, 15. Mai (BelTA) – In Belarus ist die Zahl der Bewunderer der Nazi-Ideologie relativ klein. Sie sind marginal. Trotzdem muss der Staat dieser Bewunderung einen Riegel vorschieben. Diese Meinung äußerte der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses der Repräsentantenkammer für Bildung, Kultur und Wissenschaft, Igor Marsaljuk, der Zeitung „SB. Belarus segodnja.“

Marsaljuk kommentierte das von Präsident Alexander Lukaschenko unterzeichnete Gesetz über das Verbot von Rehabilitation des Nazismus.

„Leider gibt es in unserem Land Versuche, das Gute für das Böse auszugeben und umgekehrt. Wir haben es sogar mit dem sogenannten Kryptonazismus zu tun: Unter dem Deckmantel einer „alternativen Meinung“ werden die Helfershelfer des NS-Regimes im besetzten Belarus reingewaschen. Die Kollaborateure werden zu nationalen Helden gemacht. Ihr Handeln wird als vorbildhaft dargestellt. Das betrifft auch ihre Symbole und ihre Motive… Man präsentiert die Taten der NS-Mithelfer als „dritter Weg“, als eine Alternative. Der Große Vaterländische Krieg wird nicht mehr als ein Invasionskrieg bezeichnet, sondern als ein Bürgerkrieg“, sagte der Experte. „Was ist das Ziel dieser Versuche? Man möchte auf diese Weise diejenigen rehabilitieren, die auf dem belarussischen Boden mit Wort und Tat an den NS-Gräueltaten teilgenommen haben. Man möchte sie zu den Erbauern des „neuen Belarus“ und der richtigen nationalen Idee erklären. Darüber hinaus haben die Ereignisse des letzten Jahres gezeigt, dass es unter den Menschen, die die Straßenkrawalle organisiert, an Massenprotesten und Angriffen auf Beamte aktiv teilgenommen haben, auch die Bewunderer der Nazi-Ideologie gab. Ihre Zahl ist gering, das sind marginale Gruppen, aber der Staat muss sie stoppen. Deshalb ist die Verabschiedung des Gesetzes gegen die Rehabilitation des Nazismus so wichtig.“

Am 14. Mai hat Alexander Lukaschenko das Gesetz über das Verbot von Rehabilitation des Nazismus unterzeichnet.

Dieses Thema war schon immer im Fokus der Aufmerksamkeit der belarussischen Staatsführung. Entsprechende Gesetze sehen harte Strafen für die Verbreitung des NS-Gedankengutes und für die Aktionen oder Veranstaltungen mit NS-Hintergrund vor. Am 1. Februar 2020 wurden die letzten Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz angenommen.

Für Belarus stellt das Thema Rehabilitation des Nazismus ein sehr besonderes Anliegen dar. Im Zweiten Weltkrieg hat das Nazi-Deutschland und seine Helfershelfer der Republik Belarus einen enormen Schaden zugefügt. Wer sich an die NS-Ideologie festhielt, bekannte sich zu den menschenverachtenden Ideen von Rassismus, Völkerhass, religiöser und nationaler Intoleranz.

Heute gewinnt rechtsextremes Gedankengut in Belarus an Boden, die Vergangenheit wird immer öfter verzerrt dargestellt, im Internet kursieren pseudohistorische Beiträge, in denen Naziverbrecher und ihre Komplizen rechtfertigt werden. Das stellt eine potenzielle Bedrohung für die nationale Sicherheit von Belarus dar.

Das Gesetz „Über das Verbot der Rehabilitation des Nazismus“ soll ein Regelwerk für die Bekämpfung der oben genannten Erscheinungsformen des Nazismus anbieten. Es konsolidiert und erweitert die zuvor im Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus enthaltenen Regelungen.

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