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Gesellschaft
04 Januar 2021, 11:30

Mindestlöhne, Rentenalter, Leistungen für Kinderreiche - was ändert sich für Belarussen ab 1. Januar

MINSK, 4. Januar (BelTA) – Ab 1. Januar werden in Belarus einige Veränderungen im sozialen Bereich in Kraft treten.

Der Grundlohn ist ab 1. Januar auf Br195 gestiegen. Der Basissatz gilt als Bemessungsgrundlage bei Löhnen im öffentlichen Sektor und bei einigen Zuschüssen. Im zweiten Halbjahr 2021 werden ca. 800 000 Beschäftigte mit Lohnerhöhungen rechnen dürfen.

Mit der Erhöhung der Bezugsgröße ab 1. Januar auf Br27 werden auch Stipendien, Steuern und Abgaben, Strafen, soziale Leistungen und sonstige Zuzahlungen steigen.

Der gesetzliche Mindestlohn in Belarus gilt ab 1. Januar in Höhe von Br400. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet, bei Vollzeitbeschäftigung seinen Arbeitnehmern dieses Existenzminimum zu gewährleisten.

Das Rentenalter steigt ab 1. Januar für alle Frauen und Männer im Land. Die Frauen dürfen sich nun mit 57,5 Jahren in die Rente verabschieden, die Herren ab 62,5 Jahren. Die erforderliche anrechenbare Dienstzeit beträgt 18 Jahre. Eine etappenweise Steigerung des Renteneintrittsalters sieht vor, dass sich ab 1. Januar 2020 die Herren mit 63 Jahren und die Frauen mit 58 Jahren in die Rente verabschieden werden. Die minimale Versicherungszeit wird dann 20 Jahre betragen.

Die Beschäftigungsdauer für die Rentenberechnung wird 27 Jahre ausmachen.

Ab Januar 2021 gelten auch andere Neuerungen im Hinblick auf Renten und Rentenbeiträge.

Einige Erleichterungen und neue soziale Garantien gelten ab 2021 auch für kinderreiche Mütter (Gesamtdienstalter 12 Jahre, Arbeitsrente mit mind. 20 Jahren Dienstzeit und 10 Jahren Versicherungszeit), Frauen beim Verlust des Ernährers, Eltern von behinderten Kindern und behinderte Personen.

Ehepaare im Alter von bis zu 40 Jahren, die aus gesundheitlichen Gründen kein Kind bekommen können, erhalten vom Staat die Möglichkeit für eine kostenlose IVF-Behandlung.

Auch neu ist ab 1. Januar das Regelwerk für soziale Normen und Standards.

Außerdem werden staatliche Organisationen und Betreuungsstellen den freien Dienstleistungskatalog erweitern. Das gilt für die Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern („soziale Atempause“ wird von 28 auf 56 Tage im Jahr ausgeweitet) und von pflegenden Angehörigen. Den gesamten Katalog kann man auf den Webseiten territorialer Zentren für soziale Betreuung der Bevölkerung abrufen.

Für Haftentlassene gelten ab 1. Januar auch Erleichterungen bei der Arbeitssuche und Entlohnung. Dafür müssen aber einige wichtige Vorbedingungen erfüllt werden.

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