MINSK, 31. Dezember (BelTA) – Die Regierung hat das staatliche Programm „Gewährleistung der Rechtsordnung” für die Jahre 2026–2030 verabschiedet. Der entsprechende Beschluss des Ministerrats vom 23. Dezember Nr. 752 wurde auf dem nationalen Rechtsportal veröffentlicht.
Wie angegeben, wurde das staatliche Programm in Übereinstimmung mit den vorrangigen Aufgaben zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit entwickelt, die in der Konzeption der nationalen Sicherheit der Republik Belarus festgelegt sind, die durch den Beschluss Nr. 5 der Allbelarussischen Volksversammlung vom 25. April 2024 verabschiedet wurde. Das Dokument zielt darauf ab, die Bedingungen für ein effektives Funktionieren des Systems zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit zu verbessern.
Ziel des staatlichen Programms ist die Verbesserung der Bedingungen für die Arbeit der Organe der inneren Angelegenheiten, der internen Truppen des Innenministeriums und des Strafvollzugssystems. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Lösung einer Reihe von Aufgaben vorgesehen. Erstens die Verbesserung des Zustands und der technischen Ausstattung der Infrastruktur, um die Effizienz der Aufgaben der Organe der inneren Angelegenheiten zu steigern und die legitimen Interessen der Bürger, der Gesellschaft und des Staates zu wahren. Zweitens die infrastrukturelle Versorgung der internen Truppen des Innenministeriums. Drittens die Unterbringung und Schaffung von Lebensbedingungen für Verurteilte und Bürger sowie von sicheren Bedingungen für den Dienst von Mitarbeitern und zivilem Personal des Strafvollzugssystems.
Dies wird es ermöglichen, die Dienstbedingungen zu verbessern und qualifiziertes und verantwortungsbewusstes Personal zu gewinnen, dessen Tätigkeit auf die Wahrung der rechtmäßigen Interessen und die Sicherheit der Bürger und der Gesellschaft ausgerichtet sein wird, einschließlich der Verringerung der Zahl der Straftaten gegen Leben und Gesundheit sowie der Verkehrsunfälle.
Um die Ziele des staatlichen Programms zu erreichen und die Aufgaben umzusetzen, werden zusammengefasste Zielvorgaben und Zielindikatoren festgelegt.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des staatlichen Investitionsprogramms, heißt es in dem Dokument.
Der Beschluss tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
