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06 Mai 2021, 14:59

Neues Gesetz über den öffentlichen Dienst sieht stärkere Verantwortung der Beamten vor

MINSK, 6. Mai (BelTA) – Das neue Gesetz über den öffentlichen Dienst, das derzeit für die zweite Lesung im Parlament vorbereitet wird, sieht keine zusätzlichen Vorteile und Präferenzen für die Staatsbeamten sondern eine stärkere Verantwortung vor. Das erklärte Leiter der Präsidialverwaltung Igor Sergejenko vor Journalisten im Anschluss an die Besprechung des Staatschefs mit höchsten Amtsträgern zur Verbesserung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst.

„Das neue Beamten-Gesetz wird den Staatsdienern eine größere Verantwortung abverlangen. Es geht keinesfalls um irgendwelche Vorteile oder Präferenzen“, betonte Igor Sergejenko. Mit der Verabschiedung des neues Gesetzes will die Regierung folgende Aufgaben lösen: eine effektivere Arbeit der Behörden, eine bessere Auswahl des Fachpersonals und die Erhöhung des Ansehens des öffentlichen Dienstes.

Die gesamte Gesetzgebung über den öffentlichen Dienst wird systematisiert. Es ist geplant, drei Arten des öffentlichen Dienstes einzuführen: den öffentlichen Zivildienst, den Militärdienst und den Dienst in paramilitärischen Organisationen (Innenministerium, Katastrophenschutz, Ermittlungskomitee usw.). „Es werden allgemeine Grundsätze und Anforderungen für Beamte festgelegt. Die Ansätze in Bezug auf die Definition von Klasse, Dienstgrad und Rang werden vereinheitlicht. An die Staatspersonen werden auch neue Anforderungen gestellt, so wie das beim Militärdienst praktiziert wird. Wir führen eine Leistungsbeurteilung für Beamte ein“, sagte Sergejenko.

Nach dem Gesetz sollen Regeln für die Dienstethik eingeführt werden. „Diese Regeln haben die Beamten nicht nur am Arbeitsplatz einzuhalten, sondern auch außerhalb der Arbeitszeit. Wie sollte man sich benehmen, wie kommuniziert man mit der Presse usw. Ein Beamter sollte ein Vorbild für alle Bürger unseres Landes sein“, sagte der Leiter der Präsidialverwaltung.

In Bezug auf die sozialen Garantien für die Staatsdiener hat sich mit dem neuen Gesetz nicht viel geändert. Einige Neuerungen betreffen die Dienstzeit und ihre Berechnung. „Es ist kein Geheimnis, dass in den öffentlichen Dienst oft Menschen im Alter von über 40 Jahren einsteigen. Das sind wahre Patrioten des Landes, mit viel Ideen und einer langjährigen Arbeitserfahrung als Betriebsleiter im Gepäck. Und es ist selbstverständlich, dass ihr Dienstalter im öffentlichen Dienst für eine ordentliche Rente nicht ausreicht. Diese Formalitäten sollen im neuen Gesetz angegangen und berücksichtigt werden“, sagte der Leiter der Präsidialverwaltung.

Am Gesetzentwurf wird weiter im Parlament und in den Expertenkreisen gearbeitet.

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