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10 September 2019, 13:45

Parlamentswahlen: ZWK registriert über 200 Initiativgruppen für Unterschriftensammlung

MINSK, 10. September (BelTA) – Nach dem Stand vom 9. September wurden in Belarus 211 Initiativgruppen registriert, die im Vorfeld der Parlamentswahlen Unterschriften für die künftigen Bewerber sammeln werden. Darüber informiert die Zentrale Wahlkommission auf ihrer Webseite.

Die meisten Initiativgruppen (81) seien in Minsk registriert worden, darauf folgten die Gebiete Minsk (35) und Witebsk (25), hieß es aus dem ZWK.

Nach Angaben der Wahlkommission seien 80,6 Prozent aller Parlamentskandidaten, deren Initiativgruppen registriert worden seien, parteilos. Ihre Absicht, die Unterschriften für Parlamentskandidaten zu sammeln, hätten auch 9 Parteien zum Ausdruck gebracht.

Insgesamt haben in Belarus 298 Initiativgruppen Registrierungsanträge bei der ZWK eingereicht. Zwei davon sind abgelehnt worden und ein Antrag wurde zurückgezogen.

Die Aufstellung von Kandidaten zur Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der 7. Legislaturperiode findet vom 8. September bis zum 7. Oktober statt.

Um ein Parlamentsmandat dürfen sich Personen im Alter von mindestens 21 Jahren bewerben. Darüber hinaus müssen die Kandidaten einen ständigen Wohnsitz in Belarus haben und keine Vorstrafen besitzen. Die Kandidatenaufstellung erfolgt auf drei Wegen: Unterschriftensammlung, Nominierung durch Partei und Nominierung durch Arbeitskollektiv. Das Gesetz erlaubt alle drei Wege.

Als Kandidat, der mittels Unterschriftensammlung ein Parlamentsmandat erlangen möchte, muss man im eigenen Wahlkreis mindestens 1000 Unterschriften vorlegen. Mit der Unterschriftensammlung beschäftigen sich die sog. Initiativgruppen, die aus mindestens 10 Personen bestehen müssen. Diese Gruppen werden in Wahlkreiskommissionen registriert. Sie sind bereits gebildet worden.

15 politische Parteien, die in Belarus registriert sind, können ihre Kandidaten auf Parteitagen nominieren. Die Nominierung gilt in allen 110 Wahlkreisen und ist auf die Anwesenheit der politischen Partei auf dem Territorium des jeweiligen Kreises nicht gebunden.

Arbeitskollektive können ihre Kandidaten unter zwei Bedingungen nominieren: Der Betrieb muss auf dem Territorium des Wahlkreises liegen. Außerdem muss der Betrieb mindestens 300 Mitarbeiter beschäftigen.

Die Wahlen zur Repräsentantenkammer der Nationalversammlung sind für den 17. November angesetzt, die Wahlen zum Rat der Republik finden am 7. November statt.

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