MINSK,11. Dezember (BelTA) – Der Völkermord am belarussischen Volk wurde im Rahmen des Nürnberger Prozesses nicht ausreichend rechtlich bewertet. Aber diese Tatsachen sollten alle kennen, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Obersten Gerichts, Sergej Kondratjew, vor Journalisten im Vorfeld der internationalen wissenschaftlich-praktischen Konferenz zum 77. Jahrestag der Verabschiedung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords.
„Die Konferenz ist von hoher gesellschaftlicher und staatlicher Bedeutung. Vor allem deshalb, weil die Fakten, die in letzter Zeit bei der Verhandlung des Strafverfahrens wegen Völkermordes aufgedeckt wurden, zuvor nicht allgemein bekannt waren“, betonte Sergej Kondratjew. Er erinnerte daran, dass im Rahmen der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft fünf Personen namentlich identifiziert wurden, die während des Großen Vaterländischen Krieges zahlreiche Strafaktionen auf dem Gebiet von Belarus durchgeführt hatten.
„Mehr als 3 Millionen Menschen wurden vernichtet. Mehr als 12.000 Dörfer wurden niedergebrannt und knapp 300 Dörfer erlitten das gleiche Schicksal wie Сhatyn. Es ist zweifelsfrei erwiesen, dass die Gräueltaten auf dem Gebiet von Belarus nicht nur von den nationalsozialistischen Besatzern begangen wurden, sondern auch von ihren Komplizen aus der Westukraine und den baltischen Staaten“, fügte Sergej Kondratjew hinzu. Die Unterlagen zu den Strafverfahren und die wenigen verbliebenen Zeugen berichten von Tatsachen, die zuvor einfach nicht an die Öffentlichkeit gelangt waren.
„Unsere Hauptaufgabe bei der Prüfung von Strafverfahren besteht nicht nur darin, aufzudecken oder zu zeigen, was während des Krieges wirklich geschehen ist, und nicht nur die an den zahlreichen Repressionen Beteiligten namentlich zu nennen, sondern auch künftigen Generationen, unseren Kindern und Enkeln, zu zeigen, zu welchem Preis der Sieg errungen wurde, welchen Preis das belarussische Volk gezahlt hat“, ist Sergej Kondratjew überzeugt.
Nach dem Krieg erhielten viele Nazi-Verbrecher und ihre Komplizen ihre verdiente Strafe, sie wurden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. „Leider ist es jedoch so gekommen, dass viele zusammen mit den deutschen Truppen in die Länder der sogenannten freien Welt geflohen sind, dort ein hohes Alter erreicht haben und inzwischen verstorben sind. Früher konnten wir sie nicht strafrechtlich verfolgen, aber die jüngsten Änderungen in der geltenden Gesetzgebung haben dies ermöglicht. Heute werden diese Fälle untersucht und vor Gericht verhandelt. Die Tatsache ihrer Verurteilung zeigt bereits, dass wir auf einer ernsthaften Ebene, auf der Ebene von Gerichtsentscheidungen, den Völkermord am belarussischen Volk festhalten. Dies wird uns in Zukunft eine gewisse Möglichkeit geben, unsere Interessen in Bezug auf eine mögliche Entschädigung für materielle Schäden auf internationaler Ebene zu verteidigen. Und der Schaden ist sehr groß, und die Zahl steigt ständig aufgrund der Untersuchung neuer Fakten über den Völkermord am belarussischen Volk", sagte Sergej Kondratjew.
„Mit Gerichtsentscheidungen haben wir dieses für uns schreckliche Phänomen festgehalten. Das gibt uns Anlass zu sagen, dass wir auf dem richtigen Weg sind und diesen weitergehen werden“, betonte der stellvertretende Vorsitzende des Obersten Gerichts.
Er betonte, dass einige Fakten im Nürnberger Prozess dokumentiert wurden, aber leider wurde der Völkermord am belarussischen Volk im Rahmen dieses Prozesses nicht angemessen rechtlich bewertet. „Im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung der Fälle haben wir heute diese Möglichkeit. Allein auf dem Gewissen der bereits angeklagten fünf Personen lastet eine enorme Zahl von Opfern. Wenn man von konkreten Fakten spricht, dann sind diese aufgrund ihrer Natur erschreckend. Diese Fakten müssen alle kennen“, ist Sergej Kondratjew überzeugt.
Leider werden heute Fälle bekannt, in denen NS-Symbole verbreitet, einzelne Nazi-Verbrecher verherrlicht oder der Völkermord geleugnet werden. Die Schuldigen werden für diese Verbrechen ebenfalls administrativ und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. „Wir beabsichtigen, diese Praxis auch in Zukunft fortzusetzen. Vor allem, damit sich dieses Phänomen auf dem Territorium unseres Landes nie wiederholt“, schloss Sergej Kondratjew.
