MINSK, 13. April (BelTA) - Die Regierung hat die finanzielle Unterstützung für Waisenkinder erhöht. Die entsprechende Verordnung wurde von Premierminister Alexander Turtschin unterzeichnet, wie der Pressedienst der Regierung gegenüber BelTA mitteilte.
Mit diesem Dokument will der Staat bessere Bedingungen für Waisenkinder und Kinder ohne elterliche Fürsorge schaffen. Darüber hinaus wurden Verpflegungsausgaben in Schulen aktualisiert.
Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass in staatlichen Einrichtungen die Verpflegungsausgaben um 15% erhöht werden. Die Ausgaben für die Versorgung mit Kleidung, Schuhen, Schulmaterial, Gütern des täglichen Bedarfs und Körperpflegemitteln sollen um 5% erhöht werden. Darüber hinaus sollen in familiären Betreuungsformen die monatlichen Geldleistungen für Verpflegung, Versorgung mit Kleidung, Schuhen, Schulmaterial, Körperpflegemitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs sowie für persönliche Ausgaben um 10% erhöht werden, die einmalige Geldleistung für die erstmalige Beschaffung von Wäsche und Bekleidung für Kinder im Alter von 0-3 Jahren soll um 5% und die Erstattung von Ausgaben für Telefon- und Haushaltsdienstleistungen um 22% erhöht werden.
Die Verordnung sieht außerdem eine entsprechende Erhöhung der Erstattungsbeträge vor, die unterhaltspflichtige Eltern für die vom Staat für die Betreuung von Kindern in staatlicher Fürsorge aufgewendeten Mittel leisten müssen.
Darüber hinaus sollen die Waisenkinder vom Staat mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten versorgt werden. Die Ausgaben für Verpflegung von Schülern in Bildungseinrichtungen sollen um 5% erhöht werden.
Mit diesem Dokument will der Staat bessere Bedingungen für Waisenkinder und Kinder ohne elterliche Fürsorge schaffen. Darüber hinaus wurden Verpflegungsausgaben in Schulen aktualisiert.
Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass in staatlichen Einrichtungen die Verpflegungsausgaben um 15% erhöht werden. Die Ausgaben für die Versorgung mit Kleidung, Schuhen, Schulmaterial, Gütern des täglichen Bedarfs und Körperpflegemitteln sollen um 5% erhöht werden. Darüber hinaus sollen in familiären Betreuungsformen die monatlichen Geldleistungen für Verpflegung, Versorgung mit Kleidung, Schuhen, Schulmaterial, Körperpflegemitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs sowie für persönliche Ausgaben um 10% erhöht werden, die einmalige Geldleistung für die erstmalige Beschaffung von Wäsche und Bekleidung für Kinder im Alter von 0-3 Jahren soll um 5% und die Erstattung von Ausgaben für Telefon- und Haushaltsdienstleistungen um 22% erhöht werden.
Die Verordnung sieht außerdem eine entsprechende Erhöhung der Erstattungsbeträge vor, die unterhaltspflichtige Eltern für die vom Staat für die Betreuung von Kindern in staatlicher Fürsorge aufgewendeten Mittel leisten müssen.
Darüber hinaus sollen die Waisenkinder vom Staat mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten versorgt werden. Die Ausgaben für Verpflegung von Schülern in Bildungseinrichtungen sollen um 5% erhöht werden.
