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Gesellschaft
09 April 2020, 11:50

Regierung legt Anforderungen an die Selbstisolierung fest

MINSK, 9. April (BelTA) – Die Regierung hat Anforderungen an die Selbstisolierung festgelegt und bestimmt, wer sich in dieser Selbstisolierung befinden soll. Die entsprechende Verordnung des Ministerrats Nr. 208 vom 8. April 2020 wurde heute auf dem Nationalen Rechtsportal veröffentlicht, wie die Nachrichtenagentur BelTA berichtet.

Bürger von Belarus und Ausländer, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, sowie Kontakte der ersten und zweiten Ebene sollen sich in der Selbstisolierung befinden. Die Kontakte der ersten Ebene sollen in der Selbstisolierung 14 Tage ab dem Datum des letzten Kontakts mit einer kranken Person bleiben, die Kontakte der zweiten Ebene (bei Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber) - für die Zeit des Auftretens von Symptomen. Die Zeit der Selbstisolierung kann durch die Entscheidung der Ärzte verlängert werden.

Ein Bürger, der sich in der Selbstisolierung befinden soll, wird aufgefordert, die Verhaltensregeln der Selbstisolation zu befolgen. Die Erkrankten und die Kontakte der ersten und zweiten Ebene werden für die Dauer ihres Aufenthalts in der Isolation krankgeschrieben. Bei der Verletzung der Anforderungen an die Selbstisolierung wird das Krankengeld in Höhe von 50 % der gesetzlichen Beihilfe gezahlt.

Die Personen in der Selbstisolierung sind verpflichtet, ihren Wohnort nicht zu verlassen, Arbeits- und Studienorte, Handels- und Verpflegungseinrichtungen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen und Konzerte, Kinos, Bahnhöfe und andere Massenaufenthaltsorte nicht zu besuchen. Ausnahmen sind Fälle von extremer Notwendigkeit - Besuch des nächsten Lebensmittelgeschäfts oder der nächsten Apotheke, Müllabfuhr. Wenn Sie in diesen Fällen das Haus verlassen, sollten Sie eine Maske tragen und keinen Kontakt mit anderen Personen zulassen.

Die Bürger sind auch verpflichtet, den Arbeitgeber über den Grund der Abwesenheit von der Arbeit zu informieren und keine Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die den Kontakt mit anderen Personen beinhalten, es sei denn, diese Dienste sind für die Sicherheit des Lebens notwendig. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert (Temperaturanstieg bis zu 37 Grad und mehr, Husten, Atemnot), sollten Sie den Krankenwagen unter der Telefonnummer 103 oder per SMS kontaktieren und darüber informieren, dass Sie sich in der Selbstisolierung befinden.

Die Verletzung der Anforderungen an die Selbstisolierung ist haftungspflichtig.

Das Gesundheitsministerium wird angewiesen, innerhalb von drei Tagen Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung zu ergreifen.

Das Dokument tritt nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft und ist bis zu einem besonderen Regierungsbeschluss gültig.

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