MOSKAU, 28. Januar (BelTA) – Das russische Parlament hat die Ratifizierungsverfahren für das Abkommen mit Belarus über Maßnahmen zum gegenseitigen Schutz von Bürgern vor ungerechtfertigter Verfolgung durch ausländische Staaten und internationale Justizbehörden abgeschlossen.
Das Abkommen wurde am 28. Januar vom Föderationsrat der Föderalen Versammlung ratifiziert. Zuvor, am 14. Januar, war das Dokument von der russischen Staatsduma gebilligt worden.
Dieses Abkommen wurde am 13. März 2025 in Moskau von den Präsidenten von Belarus und Russland, Alexander Lukaschenko und Wladimir Putin, unterzeichnet. Es basiert auf den Grundsätzen des Völkerrechts, die sich auf freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen Staaten gemäß der Charta der Vereinten Nationen beziehen, einschließlich der Grundsätze der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten und der souveränen Gleichheit der Staaten.
Das Abkommen zielt auf eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Belarus und Russland zum Schutz ihrer Bürger und zur Gewährleistung ihrer Rechte und Freiheiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter strafrechtlicher Verfolgung durch Dritte ab. Das Dokument befasst sich unter anderem mit Fragen der Immunität von Amtsträgern.
„Mit dem Abkommen wird ein Mechanismus für die Zusammenarbeit der Parteien zum Schutz ihrer Bürger und zur Gewährleistung ihrer Rechte und Freiheiten im Zusammenhang mit unbegründeten Strafverfolgungen durch ausländische Staaten und internationale Justizbehörden geschaffen. Die Parteien erkennen auch die Immunität von hohen und anderen Amtsträgern der Parteien an“, erklärte Jelena Afanassjewa, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates, bei der Vorlage des Dokuments zur Ratifizierung im Oberhaus des russischen Parlaments.
„Das Abkommen wird dazu beitragen, das Risiko einer politisch motivierten strafrechtlichen Verfolgung unserer Bürger durch Drittstaaten und internationale Strukturen zu verringern, die Sicherheit der Union zu gewährleisten und die Souveränität zu schützen“, betonte sie.
Belarus hat bereits die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen.
