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30 Januar 2026, 15:32

Russland ratifizierte Abkommen mit Belarus über den Schutz von Bürgern vor ungerechtfertigter internationaler Verfolgung  

Archivfoto
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MOSKAU, 30. Januar (BelTA) – Russland hat die Ratifizierungsverfahren für das Abkommen mit Belarus über Maßnahmen zum gegenseitigen Schutz von Bürgern vor ungerechtfertigter Verfolgung durch ausländische Staaten und internationale Justizorgane abgeschlossen. Das entsprechende, vom russischen Präsidenten Wladimir Putin unterzeichnete Gesetz ist auf dem russischen Portal zur offiziellen Veröffentlichung von Rechtsakten veröffentlicht.

Dieses Abkommen wurde am 13. März 2025 in Moskau von den Präsidenten von Belarus und Russland, Alexander Lukaschenko und Wladimir Putin, unterzeichnet. Es basiert auf den Prinzipien des Völkerrechts bezüglich freundschaftlicher Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen Staaten gemäß der Charta der Vereinten Nationen, einschließlich der Prinzipien der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten und der souveränen Gleichheit der Staaten.

Das Abkommen zielt auf eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Belarus und Russland zum Schutz ihrer Bürger und zur Gewährleistung der Garantien ihrer Rechte und Freiheiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter strafrechtlicher Verfolgung durch Dritte ab. Das Dokument betrifft unter anderem Fragen der Immunität von Amtsträgern.

Durch das Abkommen wird ein Kooperationsmechanismus der Seiten zum Schutz ihrer Bürger und zur Gewährleistung der Garantien ihrer Rechte und Freiheiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter strafrechtlicher Verfolgung durch ausländische Staaten und internationale Justizorgane gebildet. Die Seiten erkennen auch Immunitäten für die höchsten und andere Amtsträger der Seiten an.

Das Abkommen wird die Risiken einer politisierten strafrechtlichen Verfolgung unserer Bürger durch Drittstaaten und internationale Strukturen verringern, die Sicherheit des Unionsstaates gewährleisten und die Souveränität schützen.

Belarus hat bereits die innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen, die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlich sind.
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