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Gesellschaft
30 Dezember 2022, 19:03

Strafsache gegen Protassewitsch, Putilo und Rudik kommt vor Gericht

MINSK, 30. Dezember (BelTA) – Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Strafsache gegen Roman Protassewitsch, Spetan Putilo und Jan Rudik vor Gericht gebracht.

Die Angeklagten, die sich seit 2020 zu verschiedenen Zeitpunkten überwiegend in Polen aufhielten und einen gemeinsamen Verschwörungsplan zur Machtergreifung mit verfassungswidrigen Mitteln umsetzten, haben in den Telegram-Kanälen NEXTA und „Belarus golownogo mosga“ Informationsmaterialien veröffentlicht, die destruktiven Zielen dienten. Dabei waren sie Betreiber und Administratoren der genannten Kanäle.

Mit ihren Publikationen stifteten die drei Angeklagten Menschen zur Teilnahme an Massenunruhen an, die mit Gewalt gegen einzelne Personen, mit Pogromen, Brandstiftung, Zerstörung von Eigentum und mit bewaffnetem Widerstand gegen Staatsbeamte einhergingen. Ihnen wird die Anstachlung zum sozialen Hass und zu sozialer Zwietracht, Anwendung von Gewalt, Verletzung von Rechten und legitimen Interessen verschiedener sozialer Gruppen vorgeworfen.

Darüber hinaus forderten die Angeklagten die Demonstranten auf, Terrorakte zu begehen.

Die Generalstaatsanwaltschaft stellt fest, dass diese Handlungen zu schwerwiegenden Folgen, nämlich Begehung von Straftaten führten. Die Strafverfolgungsbehörden haben seit dem 14. Juli 2020 mindestens 1.586 Straftaten im Zusammenhang mit Protestaktivitäten und extremistischen Bestrebungen registriert, darunter auch Straftaten nach den Artikeln 342, 293, 363 und 364 des Strafgesetzbuchs.

Gegen Putilo und Rudik wurde mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts und auf der Grundlage einer Entscheidung des Ermittlungskomitees ein Sonderverfahren eingeleitet. Gegen sie wurde - in ihrer Abwesenheit - eine Präventivmaßnahme in Form von Untersuchungshaft angeordnet.

Was Roman Protassewitsch betrifft, so hat er die Bedingungen der mit ihm geschlossenen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Vorfeld des Verfahrens vollständig erfüllt. Gegen ihn wurde eine Präventivmaßnahme in Form von Hausarrest verhängt, die unverändert beibehalten wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Strafsache an das Gericht geleitet und im Interesse des Staates einen Antrag auf Entschädigung von Sachschäden in Höhe von über Br30 Mio. eingereicht.

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